Gerichte (Fortsetzung)

Die unkontrollierbare dritte Gewalt hat wieder zugeschlagen: Erlaubt ist, nach jüngsten Urteilen, der Waffenbesitz von Drecksfotzen-Negern, die erst einen radfahrenden Menschen plattgemacht haben:
Nach Ansicht des Gerichts zähle das Wort "Neger" nicht zu den Begriffen, die ausschließlich der Provokation oder der Herabwürdigung anderer dienen können. Es werde zwar im heutigen Sprachgebrauch in der Regel als abwertend verstanden, jedoch könne dieser Umstand nur im tatsächlichen Zusammenhang beurteilt werden
In Berlin (die dortigen Gerichte scheinen sowieso übel drauf zu sein) sieht es so aus (fb-Zitat):





In Schwerin sieht es so aus:

Das Landgericht Schwerin hat einen suspendierten Polizisten aus Banzkow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde für vier Jahre zur Bewährung (Herrvorhebung von mir, U. R.) ausgesetzt. [...] Bei der Durchsuchung des Hauses und einer Gartenlaube des Beschuldigten waren im Juni unter anderem eine Uzi-Maschinenpistole mit Schalldämpfer sowie 1.500 Schuss Munition gefunden worden, die wie die Uzi unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen und von Privatpersonen in Deutschland nicht besessen werden dürfen. Der Großteil der anderen gefundenen Waffen und Munition sei legal gewesen, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. [...] Ein an einen Bekannten verschicktes Bild zeigt laut Staatsanwaltschaft Wehrmachtssoldaten, die auf vor ihnen liegende Opfer zielen. Darauf stehe "Asylantrag abgelehnt". Ein anderes Bild, das der Angeklagte 2017 am 20. April - dem Geburtstag von Adolf Hitler - an einen Bekannten verschickte, zeigt Hitler, ein Hakenkreuz, brennende Kerzen und den Schriftzug "Happy Birthday". Bei einer Geburtstagsfeier hat es laut Staatsanwaltschaft zudem ein Schießspiel gegeben, das der nun Verurteilte gewonnen habe. Der Preis sei ein Pokal in Form eines Mannes mit Gewehr im Anschlag gewesen. Darauf habe gestanden: "Mehmet-Turgut-Gedenkpokal". Turgut ist eines der Opfer des rechtsextremen Terrornetzwerkes NSU und wurde 2004 in Rostock erschossen.

In einem anderen NDR-Beitrag heißt es:

Im Prozess gegen einen ehemaligen Elite-Polizisten am Landgericht Schwerin mit Kontakten zur mutmaßlich rechtsextremen Prepper-Szene haben Gutachter die Gefährlichkeit der bei ihm beschlagnahmten Waffen bewertet. Der suspendierte Beamte soll größere Mengen in seinem Haus gelagert haben. Bei der Durchsuchung seien bis zu 30 verschiedene Waffen gefunden worden, sagte ein Waffenexperte vom Landeskriminalamt (LKA) aus, der als Zeuge und Sachverständiger geladen war. Das Arsenal habe von Messern, Pistolen, Gewehren bis hin zu einer Maschinenpistole gereicht. "Der Anblick war erschreckend", so der Waffenexperte.[...] Viele Waffen waren demnach schussbereit. Sie lagen laut der Aussage teilweise in unverschlossenen Schränken oder offen im Wohnzimmer herum und waren für jedermann zugänglich. Teile der insgesamt beschlagnahmten 55.000 Schuss Munition sind für den Privatbesitz verboten. Darunter waren mehr als 1.000 Schuss sogenannter Doppelkern-Geschosse für Sturmgewehre. Diese unterliegen dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dürfen nur vom Militär verwendet werden. [...] Der Angeklagte hatte ausgesagt, er habe Munition und Waffen ausschließlich für Schießübungen angeschafft. Das sehen Staatsanwaltschaft und Experten angesichts der umfangreichen Menge allerdings kritisch. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz drohen dem Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft. (Hervorhebung von mir, U. R.)
In allen diesen Fällen geht es nicht um die Höhe der Strafe, ja: nicht einmal um das Urteil selbst. Es geht um den wirren Geist, der in den Begründungen sichtbar wird. Mir wird ziemlich schlecht, wenn ich mir vorstelle, was in den Köpfen derer vorgeht, die unkontrolliert Urteile aussprechen können...