Dass Donald Trump in den USA Richterinnen und Richter nach seinem Gusto einsetzt (wie übrigens alle anderen Präsidenten vor ihm auch, eine insgesamt sehr zweifelhafte Praxis) führt dazu, dass sich auch kommende Generationen mit äußerst konservativen (um es vorsichtig auszudrücken) und evangelikalen Urteilen abfinden müssen.
Dass Trump aber auch auf deutsche Richter (ich glaube nicht, dass ich an dieser Stelle gendern muss) Einfluss hat, war mir neu und und er Zynismus dieser Argumentation erschreckt mich ein wenig:
schreibt die Legal Tribune online.
Auch in Hessen geht die richterliche Post ab, offenbar schlägt die "humanistische Bildung" voll durch:
Dass Trump aber auch auf deutsche Richter (ich glaube nicht, dass ich an dieser Stelle gendern muss) Einfluss hat, war mir neu und und er Zynismus dieser Argumentation erschreckt mich ein wenig:
Eine 28-jährige Berlinerin wird von ihrem Partner erstochen, weil sie sich trennen will. Doch die Justiz wertet die Tat zunächst nur als Totschlag, weil bislang kein Mordmerkmal erkennbar sei. […] Wenn ein Mann eine Frau wegen einer Trennung tötet, sei ein niederer Beweggrund als Mordmerkmal aber anzuzweifeln, entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2008 [!, U. R.]. Zumindest dann, wenn „die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will“ [Hervorhebung von mir, U. R.]. […] Eine 28-jährige Frau wird im Streit von ihrem Partner mit mehreren Messerstichen getötet, weil sie sich trennen will. Die Staatsanwaltschaft wertet die Bluttat derzeit nicht als Mord, sondern geht von Totschlag aus
steht in der Berliner Zeitung. Da die ganze Zeit von "Richtern" (Substantiv, maskulin) gesprochen wird, gehe ich davon aus, dass die urteilende Truppe aus Männern bestand. Meines Erachtens steht dieses Urteil durchaus in einem Zusammenhang mit einem anderen, das Beleidigung von und Drohungen an Frauen offenbar als nicht existent annimmt:
Die Äußerung "Drecks Fotze" soll sich noch haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren bewegen, so die Berliner Richter [(Substantiv, maskulin) U. R.]. Sie entschieden, dass 22 gerügte Beschimpfungen gegen Renate Künast auf Facebook keine Beleidigungen seien. Die Äußerungen reichen von "Stück Scheisse" über "Drecks Fotze" bis zu "Sondermüll". Zu insgesamt 22 Kommentaren auf Facebook, die sich gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast richten, musste das Landgericht (LG) Berlin entscheiden. Der 14-seitige Beschluss vom 9. September 2019, Az. 27 AR 17/19, liegt LTO vor. Das Ergebnis der Richter: "keine Diffamierungen der Person" und "damit keine Beleidigungen". Alle Kommentare wiesen einen Sachbezug auf, so die Richter
Auch in Hessen geht die richterliche Post ab, offenbar schlägt die "humanistische Bildung" voll durch:
Ein Gießener Verwaltungsrichter [(Substantiv, maskulin) U. R.] wertet den Wahl-Slogan "Migration tötet" als "empirisch zu beweisende Tatsache". [...] Er führte dazu unter anderem verschiedene "historische Wanderungsbewegungen" an, die zum Untergang etwa des Römischen Reichs oder der Inka-Kultur geführt hätten.
Und schließlich noch ein letztes Wundern über ein Urteil, vor allem aber auch über dessen Begründung:
Das Verwaltungsgericht Frankfurt [gendern ist doch ganz einfach! U. R.] am Main gab der Klage eines Unternehmens statt, das 110 Lastwagen an die saudischen Streitkräfte liefern wollte und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle daran gehindert wurde. Das Amt setzte im November 2018 die Exportgenehmigung außer Kraft und begründete dies mit dem Mord an dem Journalisten Khashoggi in der saudischen Botschaft in Istanbul. Die Bundesregierung hatte nach Bekanntwerden der Tat beschlossen, vorerst keine Rüstungslieferungen an Saudi-Arabien mehr zu bewilligen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied jedoch, dass die Exportgenehmigung nicht wirksam außer Kraft gesetzt wurde. In dem entsprechenden Bescheid habe eine ausreichende Begründung gefehlt. [Hervorhebung von mir, U. R.]
Aber ich bin ja schließlich kein Jurist, deswegen muss ich das Gesetz, dem ich unterliege, und seine Auslegung durch die Studierten nicht verstehen - denn dafür haben wir ja Rechtsanwält_innen, Notar_innen und Richter_innen, damit sie genau das an meiner Stelle tun. Wo kämen wir hin, und wie wäre die Distinktion einer Berufsgruppe zu begründen, wenn Urteile kritisierbar wären? Urteilskritik unterliegt dem Verdacht der "Richterschelte" und wird als Angriff auf die Gewaltenteilung vewrstanden, ist damit quasi verfassungsfeindlich. Mit dieser Kanone gegen Spatzen (ist das Totschlag oder Mord?) kann man sich immer aus der Verantwortung stehlen.