Es mag vielleicht auf den ersten Blick
ein kurzes Erstaunen auslösen, dass wir dem Erhalt der
Gerichtsstandorte ein eigenes Kapitel widmen.
Wir werden an dieser Stelle aber gern
etwas ausführlicher, denn die „Gerichtsstrukturreform“ steht
beispielhaft für eine Politik, die wir nicht wollen, und der wir auf
allen Ebenen eine Alternative entgegensetzen wollen.
So ist der Begriff „Strukturreform“
an dieser Stelle ein klassischer Euphemismus, denn das einzige Ziel,
dem die Landesregierung hier folgt, ist die Schließung möglichst
vieler Standorte. Es besteht sachlich keine Notwendigkeit dafür.
Folglich handelt es sich um den Abbau von Infrastruktur, der hier wie
in einigen anderen Bereichen dazu beitragen wird, dass ganze Räume
und Regionen zunehmend zum Leben unattraktiv werden. Wie wir im
Abschnitt über regionale Entwicklung beschrieben haben, wird der
„demographische Wandel“, den sich die Fatalisten des Landes
offenbar wünschen, so erst erzeugt.
Es fällt auch auf, dass gerade
Institutionen, die für eine funktionierende Demokratie bedeutsam
sind, als Erste in Frage gestellt werden und unter Druck geraten. So
wird möglicherweise aufgrund des zeitlichen Aufwandes für die immer
längere Anfahrt manch eine_r darauf verzichten, ein Gericht
anzurufen, wo es angebracht ist. Von der Zugänglichkeit zu Mobilität
ganz zu schweigen. Wer es sich dagegen leisten kann, freut sich.
Wem das alles egal ist, wird eine
demokratische Gesellschaft nicht entwickeln können, Wir achten
hingegen auch auf diese Dinge.
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