Die OZ berichtete gestern unter dem Titel "Behörde schiebt Ausländer direkt aus dem Krankenhaus ab" über die Abschiebepraxis des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Der Artikel ist hier zu finden, aber leider nur mit OZ-Online-Zugang lesbar.
Der Artikel geht auf die Pressemitteilung des Aktionsbündnisses "Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!" vom 28.04.14 zurück, die wir hier dokumentieren:
Aktionsbündnis "Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!" kritisiert
Abschiebepraxis von TschetschenInnen im Landkreis Vorpommern-Greifswald;
Menschenrechtliche Standards werden nicht eingehalten
Das Bündnis "Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!" ist bestürzt über Berichte, die es von Betroffenen erhalten hat, hinsichtlich der
Abschiebepraxis von TschetschenInnen im Landkreis nach Polen; in das
Land, das für Flüchtlinge zuständig ist, da es das erste EU-Land ist,
das sie nach ihrer Flucht aus dem Kaukasus erreichten. Es gehört aber
auch zu den Ländern, deren Flüchtlingsunterkünfte katastrophale,
gefängnisähnliche Zustände bieten.
"Es scheint, als ob es im Moment
eine richtige Welle von Abschiebungen von Menschen tschetschenischer
Herkunft gibt", so Gregor Kochhan und Ursula Heldt, SprecherInnen des
Bündnisses. Dies bestätigte die Vorsitzende des Flüchtlingsrats MV,
Ulrike Seemann Katz.
"Abkommen, die die Situation vieler Betroffener
erleichtern würden, scheinen die beteiligten Behörden in letzter Minute
umgehen zu wollen. Dies, aber auch die Umstände der Einzelfälle, lassen
menschrechtliche Standards vermissen.Wir wissen von Fällen, in denen
Menschen, die sich in ärztlicher Behandlung befanden und die überdies
schwer traumatisiert sind, aus dem Krankenhaus geholt und abgeschoben
wurden. Kinder und Jugendliche werden in der Schule unter Druck gesetzt,
Familien getrennt. Und das ist nur die Spitze des Eisberges",
befürchten die Bündnissprecher.
"Einfache Verfahrensrechte werden
nach unseren Erkenntnissen nicht eingehalten. Eigentlich müsste den
Betroffenen geraume Zeit vor der geplanten Abschiebung die freiwillige
Ausreise durch die Ausländerbehörde angeboten werden. Zu einer solchen
Anhörung im Beisein eines Dolmetschers und eines/r Anwalts/Anwältin,
soweit vorhanden und mandatiert, ist der Landkreis verpflichtet. Nach
einer Abschiebung dürfen die Betroffenen nicht mehr ohne Weiteres
einreisen, sie könnten z.B. auch Familienangehörige in Deutschland nicht
mehr besuchen. Bei einer freiwilligen Ausreise wäre das anders, aber
dazu müssen diese Menschen informiert sein."
"Weiter schieben sich
die beteiligten Behörden (Bundesamt für Flüchtlinge, Ausländerbehörde,
Bundesgrenzschutz), auf Missstände angesprochen, gegenseitig die Schuld
zu", so die Bündnissprecher.
Das Bündnis nutzte die am gleichen Tag stattfindende Kreistagssitzung, um einige Fragen an die Verwaltung stellen zu können. Diese stellen wir in einem zweiten Teil vor.
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