Abschiebungen in Vorpommern-Greifswald (Teil II)

Viele Fragen sind offen!

Die PM des Aktionsbündnisses "Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!" vom 28.04.14 (siehe hier) warf eine Reihe von Fragen zur Abschiebepraxis des Landkreises auf. Die am gleichen Tag stattfindende Kreistagssitzung bot Gelegenheit, diese zu stellen.

Jörg Raddatz, Vorsitzender des Vereins "Demokratisches Ostvorpommern", wollte bzw. will Folgendes von der Verwaltung wissen:

1. Wie viele Abschiebungen von Menschen tschetschenischer Abstammung hat es im Landkreis in den letzten acht Wochen gegeben?
2. Wohin genau wurden die Menschen abgeschoben?
3. Hat es vor den Abschiebungen Gespräche mit den Betroffenen über eine freiwillige Ausreise gegeben?
4. Wo und in welchen Situationen wurde die aus Sicht des Landkreises abzuschiebenden Personen angetroffen?
 

5. War die sog. Härtefallkommission damit befasst? Wenn ja, inwieweit fanden deren Gutachten Berücksichtigung?
6. Wenn Kinder oder Jugendliche von Abschiebungen betroffen sind: Ist das Jugendamt beteiligt?
7. Werden bei Abschiebungen Familien getrennt? Können Sie eine Trennung für alle Fälle ausschließen?

Auch ich hatte bzw. habe noch ein paar Fragen, die ich zum TOP "Fragen und Anregungen der Kreistagsmitglieder" stellte:

1. Wer hat die Entscheidungsgewalt: Über das Ob der Abschiebung selber? Über den Zeitpunkt der Abschiebung? Über die Prüfung, ob ggf. humanitäre Gründe gegen eine Abschiebung sprechen? Über die Art und Weise und die Durchführung der Abschiebung?
2. Welche Behörden waren an den Aktionen beteiligt?
3. Sind dem Landkreis Gerichtsurteile, nach denen aus humanitären Gründen nicht nach Polen abgeschoben werden darf, bekannt?
4. Sind dem Landkreis die Umstände in den polnischen Unterbringungslagern bekannt?
5. Hat es ggf. Besichtigungen dort gegeben?
6. In wie weit waren die Mitarbeiter von European Homecare (Betreiber der AsylberwerberInnen-Heime) in die Abschiebeaktionen eingebunden? 

Antworten sollen bis zum Ende der Woche vorliegen. Es geht uns auch darum, Offenheit und Transparenz in die Praxis und die Zuständigkeiten zu bringen. Das Ausländeramt verweist auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dieses auf die Polizei und diese auf das Ausländeramt und zurück. Vielleicht werden wir durch die Antworten etwas schlauer...