Abschiebungen in Vorpommern-Greifswald (Teil I)

Die OZ berichtete gestern unter dem Titel "Behörde schiebt Ausländer direkt aus dem Krankenhaus ab" über die Abschiebepraxis des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Der Artikel ist hier zu finden, aber leider nur mit OZ-Online-Zugang lesbar.
Der Artikel geht auf die Pressemitteilung des Aktionsbündnisses "Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!" vom 28.04.14 zurück, die wir hier dokumentieren:

Aktionsbündnis "Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!" kritisiert Abschiebepraxis von TschetschenInnen im Landkreis Vorpommern-Greifswald;
Menschenrechtliche Standards werden nicht eingehalten


Das Bündnis "Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!" ist bestürzt über Berichte, die es von Betroffenen erhalten hat, hinsichtlich der Abschiebepraxis von TschetschenInnen im Landkreis nach Polen; in das Land, das für Flüchtlinge zuständig ist, da es das erste EU-Land ist, das sie nach ihrer Flucht aus dem Kaukasus erreichten. Es gehört aber auch zu den Ländern, deren Flüchtlingsunterkünfte katastrophale, gefängnisähnliche Zustände bieten.
"Es scheint, als ob es im Moment eine richtige Welle von Abschiebungen von Menschen tschetschenischer Herkunft gibt", so Gregor Kochhan und Ursula Heldt, SprecherInnen des Bündnisses. Dies bestätigte die Vorsitzende des Flüchtlingsrats MV, Ulrike Seemann Katz.

"Abkommen, die die Situation vieler Betroffener erleichtern würden, scheinen die beteiligten Behörden in letzter Minute umgehen zu wollen. Dies, aber auch die Umstände der Einzelfälle, lassen menschrechtliche Standards vermissen.Wir wissen von Fällen, in denen Menschen, die sich in ärztlicher Behandlung befanden und die überdies schwer traumatisiert sind, aus dem Krankenhaus geholt und abgeschoben wurden. Kinder und Jugendliche werden in der Schule unter Druck gesetzt, Familien getrennt. Und das ist nur die Spitze des Eisberges", befürchten die Bündnissprecher.
"Einfache Verfahrensrechte werden nach unseren Erkenntnissen nicht eingehalten. Eigentlich müsste den Betroffenen geraume Zeit vor der geplanten Abschiebung die freiwillige Ausreise durch die Ausländerbehörde angeboten werden. Zu einer solchen Anhörung im Beisein eines Dolmetschers und eines/r Anwalts/Anwältin, soweit vorhanden und mandatiert, ist der Landkreis verpflichtet. Nach einer Abschiebung dürfen die Betroffenen nicht mehr ohne Weiteres einreisen, sie könnten z.B. auch Familienangehörige in Deutschland nicht mehr besuchen. Bei einer freiwilligen Ausreise wäre das anders, aber dazu müssen diese Menschen informiert sein."
"Weiter schieben sich die beteiligten Behörden (Bundesamt für Flüchtlinge, Ausländerbehörde, Bundesgrenzschutz), auf Missstände angesprochen, gegenseitig die Schuld zu", so die Bündnissprecher.


Das Bündnis nutzte die am gleichen Tag stattfindende Kreistagssitzung, um einige Fragen an die Verwaltung stellen zu können. Diese stellen wir in einem zweiten Teil vor.

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