Greifswald wählt! Fragen & Antworten zur Kommunalwahl 2024

Übersicht der wichtigsten Fragen & Antworten rund um die Kommunalwahl 2024 in Greifswald. Leiht gekürzt aber mit jeweiligen Verweisen zum kompletten Antworttext.

 

1. Wahlsystem und Wahlorganisation

Am 9. Juni 2024 ist der Wahltag für die landesweiten Kommunalwahlen. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die landesweiten Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt. Sie fallen 2024 wieder zeitgleich mit der Europawahl zusammen. Zusätzlich finden folgende Wahlen gleichzeitig statt:

    • Europawahl
    • Kreistagswahl für den Landkreis Vorpommern-Greifswald
    • Wahl der Gemeindevertretung für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Bürgerschaft)
Für die Wahl der Gemeindevertretung wird das Wahlgebiet in Wahlbereiche unterteilt, die wiederum in Wahlbezirke aufgeteilt werden. Die Gemeindewahlbehörde bestimmt für jeden Wahlbezirk ein Wahllokal.

Für die Wahl der Gemeindevertretung 2024 ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in drei Wahlbereiche und 42 allgemeine Wahlbezirke unterteilt.
Die Anzahl der zu wählenden Bürgerschaftsmitglieder richtet sich nach der Einwohner*innenzahl der Gemeinde, in diesem Fall der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

In einer Gemeinde mit einer Einwohnerzahl von mehr als 50.000 bis 75.000 Personen sind 43 Mandate zu vergeben.
Die Gemeinden bestellen folgende Wahlorgane:

- eine Gemeindewahlleitung sowie deren Stellvertretung
- einen Gemeindewahlausschuss
- für jeden Stimmbezirk Wahlvorsteher und Wahlvorstände
- einen oder mehrere Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstände.

Die Gemeindewahlleitung wird für die Gemeindewahlen von der Gemeindevertretung gewählt. Ebenso entscheidet sie über die Anzahl der Beisitzer im Gemeindewahlausschuss. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und deren Stellvertretungen werden von der Gemeindewahlleitung berufen.

Die Mitglieder der Wahlvorstände, bestehend aus wahlberechtigten Personen der Gemeinde oder Mitarbeiter der Verwaltung, werden von der Gemeindewahlbehörde berufen.

Es ist niemandem gestattet, die Tätigkeit von mehreren Wahlorganen auszuüben oder Mitglied oder stellvertretende Person in mehr als einem Wahlorgan zu sein.
Die Beisitzenden des Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Es wird eine Auslagenentschädigung oder Aufwandsentschädigung gezahlt, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist. Für die Mitglieder der Wahlvorstände hat die Bürgerschaft am 18.10.2023 höhere Beträge beschlossen, gestaffelt nach den Funktionen innerhalb des Wahlvorstands.

Jeder Wahlberechtigte ist verpflichtet, das Ehrenamt zu übernehmen, es sei denn, es gibt einen wichtigen Grund, es abzulehnen. Viele Wahlberechtigte melden sich freiwillig als Mitglied für einen Wahl- oder Briefwahlvorstand.
Für die Gemeindevertretungswahl können folgende Wahlvorschläge eingereicht werden:

a) politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes
b) Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppen)
c) einzelne Personen, die sich selbst als Bewerber vorschlagen (Einzelbewerber)

Es ist unzulässig, Wahlvorschläge zu verbinden. Weder Parteien noch Wählergruppen noch Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen. Die Wahlvorschläge werden in den Wahlbereichen aufgestellt.

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