1. Wahlsystem und Wahlorganisation
Wann wird gewählt?
Am 9. Juni 2024 ist der Wahltag für die landesweiten Kommunalwahlen. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Wer wird gewählt?
Die landesweiten Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt. Sie fallen 2024 wieder zeitgleich mit der Europawahl zusammen. Zusätzlich finden folgende Wahlen gleichzeitig statt:
- Europawahl
- Kreistagswahl für den Landkreis Vorpommern-Greifswald
- Wahl der Gemeindevertretung für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Bürgerschaft)
Wie ist das Wahlgebiet eingeteilt?
Wie viele Mandate sind zu vergeben?
Wer organisiert die Wahlen?
Welche Pflichten und Aufgaben haben Wahlorgane?
Wie werden Wahlhelfer entschädigt?
Was sind Wahlvorschläge und wer kann sie aufstellen?
Wie viele Wahlvorschläge gibt es?
Die Anzahl der Wahlvorschläge ist nicht beschränkt und hängt allein davon ab, wie viele Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sich zur Wahl stellen wollen.
Du kannst dich über die Wahlvorschläge vorab informieren, indem du die Bekanntmachungen des Wahlleiters verfolgst. Der Wahlleiter macht zunächst spätestens am 52. Tag vor der Wahl, also am 18.04.2024, die eingereichten Wahlvorschläge nach der Sitzung des Wahlausschusses bekannt. Danach werden spätestens am 24. Tag vor der Wahl, also am 16.05.2024, die für die Wahl zugelassenen Wahlvorschläge ortsüblich bekanntgemacht.
2. Wahlberechtigung
Wer darf wählen?
Wie wirkt sich der Umzug auf das Wahlrecht aus?
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Sind ausländische Unionsbürger*innen wahlberechtigt?
Wer ist vom Wahlrecht ausgeschlossen?
Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen und wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Kann ich das Wählerverzeichnis überprüfen?
Was steht in der Wahlbenachrichtigung?
3. Stimmabgabe
Kann ich in jedem beliebigen Wahllokal wählen?
Muss ich die Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mitnehmen?
Allerdings muss die Wahlbenachrichtigung nicht zwingend mitgenommen und abgegeben werden. In diesem Fall muss jedoch ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) mitgeführt werden, um sich ausweisen zu können.
Wie können Wähler*innen mit Behinderung ihre Stimme abgeben?
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Gibt es Hilfsmittel (Wahlschablonen) für blinde und sehbehinderte Wähler*innen?
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Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Stimmen habe ich?
a) zur Wahl des Europäischen Parlaments,
b) zur Wahl des Kreistages des Landkreises Vorpommern-Greifswald (Stimmzettel für den entsprechenden Wahlbereich, in dem die Wahlberechtigung der wählenden Person besteht),
c) zur Wahl der Gemeindevertretung (Bürgerschaft) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Stimmzettel für den entsprechenden Wahlbereich, in dem die Wahlberechtigung der wählenden Person besteht).
Die Wählerinnen und Wähler haben zur Wahl des Europäischen Parlaments eine Stimme. Für die Wahlen zum Kreistag und zur Gemeindevertretung haben sie jeweils drei Stimmen.
Wie geht Panaschieren und Kumulieren?
Was muss ich beachten, damit meine Stimmabgabe gültig ist?
a) nicht eindeutig erkennbar ist, für wen die Stimmen abgegeben werden,
b) die Gesamtstimmenzahl überschritten wird,
c) zusätzliche Bemerkungen oder Kennzeichnungen sowie Durchstreichungen angebracht werden,
d) der Stimmzettel leer abgegeben wird. Es reicht nicht aus, nur Namen zu streichen.
Die Stimmabgabe muss sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl geheim erfolgen. Daher müssen die Stimmzettel im Wahllokal zwingend in der Wahlkabine gekennzeichnet und gefaltet werden. Es darf sich immer nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten, es sei denn, es handelt sich um Hilfestellung für Wählerinnen und Wähler mit Behinderungen.
4. Briefwahl
Brauche ich einen besonderen Grund, um per Briefwahl wählen zu können?
Anders als früher ist ein besonderer Grund nicht mehr erforderlich. Jede wahlberechtigte Person kann per Briefwahl wählen.
Wie und wo beantrage ich die Briefwahl?
Wann sollte bzw. bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Der Antrag sollte möglichst frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Falls notwendig, kann er bereits vorher gestellt werden (z. B. bei einem Auslandsaufenthalt). Die Briefwahlunterlagen werden versandt, sobald sie der Gemeindewahlbehörde vollständig vorliegen.
Anträge müssen spätestens zwei Tage vor der Wahl, bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde im Wahlbüro gestellt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Kann ich mich beim Briefwahlantrag vertreten lassen?
Ja, wer den Antrag für einen anderen stellt, muss aber durch eine schriftliche gesonderte Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person darf für nicht mehr als vier wahlberechtigte Personen die Beantragung von Briefwahlunterlagen vornehmen.
Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder einen Wahlschein selbst beantragen noch eine Vollmacht erteilen, kann sie eine Person ihres Vertrauens mit der Antragstellung beauftragen. Die Stimmabgabe selbst ist aber ein höchstpersönlicher Akt, d. h. eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist nicht möglich. Lediglich eine Hilfestellung bei Behinderung ist zulässig.
Wann und auf welchem Weg erhalte ich die Briefwahlunterlagen?
Was muss ich beachten, damit die Stimmabgabe bei der Briefwahl gültig ist?
Der Wahlschein muss durch die wahlberechtigte Person persönlich oder durch eine Hilfsperson unterschrieben sein. Damit wird eidesstaatlich versichert, dass die Stimmzettel persönlich bzw. von der Hilfsperson nach dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers gekennzeichnet wurden.
Auf der Rückseite des Wahlscheins finden Sie eine Beschreibung für die genaue Vorgehensweise.
Die Stimmzettel müssen zur Wahrung des Wahlgeheimnisses in die zugehörigen Stimmzettelumschläge gelegt werden. Die Umschläge müssen zugeklebt werden. Dann ist der jeweilige Stimmzettelumschlag zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein in den entsprechenden Wahlbriefumschlag zu stecken. Auch die entsprechenden Wahlbriefumschläge müssen dann zugeklebt werden. Die Anschrift der Gemeindewahlbehörde ist auf dem Umschlag aufgedruckt. Sie können die Wahlbriefe entweder bei der Gemeindewahlbehörde im Wahlbüro abgeben oder kostenfrei per Post an diese senden.
Warum muss ich auf dem Wahlschein eine eidesstattliche Versicherung abgeben?
Trotz der Unterschrift auf dem Wahlschein bleibt der Grundsatz des Wahlgeheimnisses gewahrt. Die Wahlbriefe werden in zwei Schritten ausgezählt. Bei der Ergebnisermittlung werden zunächst die Wahlbriefe geöffnet, der Wahlschein entnommen und auf Ordnungsmäßigkeit kontrolliert. Der verschlossene Stimmzettelumschlag wird danach in eine versiegelte Wahlurne gelegt. Erst ab 18:00 Uhr werden im zweiten Schritt die noch verschlossenen Stimmzettelumschläge aus der Wahlurne entnommen, geöffnet und ausgezählt. Eine Verbindung zwischen dem unterschriebenen Wahlschein und der Stimmabgabe ist damit ausgeschlossen
Bis wann muss ich den/die Wahlbrief/e absenden?
Muss ich für die Briefwahl etwas zahlen?
5. Wahlergebnis
Wie werden die Sitze für die Gemeindevertretung verteilt?
Die Sitzverteilung auf die Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbungen im Wahlgebiet erfolgt auf Grund der Gesamtstimmenzahlen der Wahlvorschläge im Wahlgebiet im Verhältnis zu den insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen.
Für die Zuteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge im Wahlgebiet ist folgende Berechnung anzustellen:
ZE1 Wahlvorschlag = Anzahl der Sitze x Stimmen für Wahlvorschlag
(Zwischenergebnis je Wahlvorschlag) Gesamtzahl gültige Stimmen
Die ermittelten Ergebnisse führen dazu, dass jeder Wahlvorschlag zunächst so viele Sitze erhält, wie ganze Zahlen auf den Wahlvorschlag entfallen. In der verlinkten Aufstellung werden die Sitze hilfsweise S1 bezeichnet.
Gibt es eine 5 %-Sperrklausel für die Wahl des Kreistages oder der Gemeindevertretung?
In welcher Reihenfolge wird ausgezählt?
Die Ergebnisse werden in folgender Reihenfolge ausgezählt:
1. Europawahl
2. Kreistagswahl
3. Wahl der Gemeindevertretung (Bürgerschaft)
Wie läuft die Ermittlung des Ergebnisses ab?
Gibt es eine Möglichkeit, die Stimmauszählung zu beobachten?
Wann sind vorläufige Ergebnisse zu erwarten und wie kann ich sie erfahren?
Die vorläufigen Wahlergebnisse sind durch die Gemeindewahlleitung zu verkünden. Die Verkündung kann durch das Einstellen auf der Homepage erfolgen.
Wie viel Zeit die Auszählungen beanspruchen, ist von Wahl zu Wahl unterschiedlich.
Die Wahlvorstände beginnen frühestens um 18:00 Uhr mit der Stimmenauszählung.
Mit dem vorläufigen Ergebnis zur Europawahl ist am frühen Wahlabend zu rechnen.
Die Ermittlung der vorläufigen Ergebnisse für die Kreistagswahl und die Wahl der Gemeindevertretung ist wegen der besonderen Wahlsysteme vergleichsweise aufwändig. Üblicherweise werden am späten Wahlabend die vorläufigen Ergebnisse der Kreistagswahl erwartet, die für die Wahl der Gemeindevertretung am sehr späten Wahlabend bis in den ersten Stunden des Folgetages.
Wann stehen die endgültigen Wahlergebnisse fest und wie kann ich sie erfahren?
Die Wahlausschüsse beschließen in öffentlicher Sitzung. Die Sitzungstermine werden ortsüblich bekanntgemacht. Nach der Ergebnisfeststellung werden die Endergebnisse ebenfalls ortsüblich bekanntgemacht.
Wo erhalte ich die Formulare zum Wahlvorschlagsverfahren zu den Kommunalwahlen?
An wen kann ich mich wenden, um weitere Fragen zu klären?
Quelle: Greifswald.de