Zweifel an der Wählbarkeit von Nikolaus Kramer (AfD)
Kann er noch die Interessen der Greifswalder*innen vertreten?
Nikolaus Kramer gibt zeitungsöffentlich zu, dass er "mit seiner Frau und ihren beiden Kindern [...] in einer Wohnung in Schwerin" (Ostsee Zeitung vom 11.06.2024) lebt. Zweifel, ob dies den Anforderungen des § 6 des Kommunalwahlgesetzes MV zur Wählbarkeit in den Kommunen genügt, sind angebracht. Dort heißt es, dass wählbar ist, wer seine "Hauptwohnung" im Wahlbezirk hat. Hauptwohnung in diesem Sinne kann nur dort sein, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat. Dies ist bei Kramer, wie er selber sagt, nicht der Fall. Seine Frau und seine Kinder (gehen diese dort in die Kita oder Schule?) leben nicht in Greifswald.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung dürfte er - mit Lebensmittelpunkt in Schwerin - kaum in der Lage sein, Greifswalder Verhältnisse in allen Einzelheiten zu kennen oder zu bewerten. Auch kann er kaum die Interessen der Greifswalder*innen angemessen vertreten, ohne hier zu Hause zu sein. Wir (Alternative Liste Greifswald) fordern ihn auf, sein Bürgerschaftsmandat zurück zu geben. Wir werden auch das Wahlbüro und das Rechtsamt bitten, die Wählbarkeit zu prüfen.