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Grenzwertig

In der Ostseezeitung von heute steht ganz harmlos, dass Gesundheitsdaten an die Polizei weitergeleitet werden. Meine spontane Frage: Welches Parlament hat die ärztliche Schweigepflicht gecancelt?

Jetzt wird es, glaube ich, langsam Zeit, darüber nachzudenken, ob man wegen der Herrschaft der Virologen alles über Bord werfen sollte, was Politik, Menschenrecht, Datenschutz und viele andere Dinge sind.

Natürlich sind Maßnahmen gegen die Pandemie nötgig und müssen beschlossen und durchgesetzt werden. Trotzdem sind sie auch, vor Einführung, zumindest zu überdenken in Hinsicht auf die deokratische Dimension. Die Ansprüche der Herrschaft der Technokraten ist immer ein politisches Argument entgegenzusetzden, dann muss abgewogen werden.

Oder sollte diese Maßnahme offene Türen in der SOG-Politik Mecklenburg-Vorpommerns einrennen?

Die heutige Meldung der OZ:


Dienstag, 31. März 2020 Mecklenburg-Vorpommern
Polizei weiß, wo Infizierte wohnen
Das Gesundheitsministerium hat Landräte und Oberbürgermeister angewiesen, jeden Tag aktuelle Listen mit Infizierten der Polizei zu melden.


 

Dienstag, 31. März 2020 Mecklenburg-Vorpommern

Polizei weiß, wo Infizierte wohnen

Das Gesundheitsministerium hat Landräte und Oberbürgermeister angewiesen, jeden Tag aktuelle Listen mit Infizierten der Polizei zu melden. Die Linke im Landtag fürchtet Missbrauch.

Schwerin. Die Polizei fährt durch die Stadt und weiß genau, wo Menschen leben, die an Corona erkrankt sind. Das ist ab sofort Realität in MV. Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) hat Landräte und Oberbürgermeister angewiesen, täglich Listen mit positiv auf das Virus Getesteten an die beiden Polizeipräsidien zu verschicken. Auf diese Weise soll die Gesundheit der Polizisten geschützt werden. Die Linke im Landtag fürchtet Missbrauch von Daten.
Jeden Tag um 10 Uhr sollen örtliche Gesundheitsämter eine Excel-Liste mit infizierten Personen per E-Mail an die Polizei schicken. So steht es in einem Schreiben des Gesundheitsministeriums vom 27. März an die Kommunen. Keine Bitte, sondern eine Anweisung. Dies sei „erforderlich“, um bei einem Polizeieinsatz zu wissen, ob Beamte infizierte Personen treffen, somit also selbst in Gefahr geraten könnten.
Diese Aufforderung verstoße „ganz klar gegen datenschutzrechtliche Fragen und auch gegen die ärztliche Schweigepflicht“, protestiert Peter Ritter, Sicherheitsexperte der Linken im Landtag. „Es besteht die Gefahr, dass dem Missbrauch personenbezogener Daten Tür und Tor geöffnet wird.“ Ritter spitzt zu: Als Nächstes werde es wohl eine Info an Supermärkte geben, „welche Kunden das Virus haben“.
Stigmatisierung von Corona-Infizierten? Heinz Müller, Datenschutzbeauftragter des Landes, weiß um die Brisanz seiner Entscheidung. Er habe der Regelung zugestimmt. Natürlich sei es ein „heißes Thema“, wenn Gesundheitsdaten vieler Menschen bei der Polizei bekannt sind. „Aber es geht vor allem um den Schutz der Gesundheit der Polizisten“, so Müller. Hier sei eine Abwägung der Interessen notwendig gewesen. „Die fällt mir nicht leicht“, so Müller.
Das Ministerium beruft sich in seiner Entscheidung auf das Polizeigesetz, Paragraf 40. Dort heißt es: Ordnungsbehörden und Polizei können Personendaten übermitteln, wenn dies für die Arbeit erforderlich ist. „Wir kommen dieser Weisung nach“, sagt Kerstin Weiss (SPD), Landrätin von Nordwestmecklenburg. fp