Die neuen Regeln im Straßenverkehr

Zwei Meter Sicherheitsabstand beim Überholen 

Enge Überholmanöver sind der Albtraum jedes Verkehrsteilnehmers – gerade noch, wenn vielleicht auch ein Auto entgegenkommt. Wenn Freunde uns erklären, warum sie nicht gerne Radfahren, ist dies einer der Hauptgründe. Ab sofort gilt: 1.5m innerorts und 2m außerorts dürfen Autos nicht unterschreiten. Angesichts der normalen Breite vieler Fahrspuren heißt das in der Praxis, dass Autos tatsächlich die Spur wechseln sollten, um zu überholen. Wo es einen markierten Schutzstreifen auf der Fahrbahn gibt, gilt der Mindestabstand übrigens auch. Da reicht es dann üblicherweise nicht, dass Autos nicht den Schutzstreifen berühren.
Wir finden diese Regel wichtig, aber sind auch realistisch: In der Praxis kann das gar nicht überall gut kontrolliert werden. Auf anderen Straßen können sich dadurch Staus bilden, wenn Autofahrer bei viel Gegenverkehr die Spur eben nicht wechseln können. Frustrierte Autofahrer sind aber oft auch gefährdende Autofahrer. Deshalb ändert das nicht den Bedarf an fahrradgerechter Infrastruktur: Klar markierte Radstreifen und baulich getrennte Radwege.

Und wenn kein Platz da ist: Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen

Einspurige Fahrzeuge, das sind Fahrräder, E-Bikes, aber auch Motorräder, Motorroller und Mofas. Lastenräder und Fahrradtaxis, die vorne oder hinten zwei Räder haben, sind mehrspurig. Hier ist die Novelle etwas unklar, was diese betrifft. Grundsätzlich aber können Straßen nun so ausgezeichnet werden, dass das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten wird. Das kann an Engstellen wie Brücken oder Tordurchfahrten sehr nützlich sein. Einspurige Fahrzeuge dürfen sich untereinander natürlich überholen.

Gemeinsam fahren und jetzt auch nebeneinander

Auf Nebenstraßen ist der Verkehr oft so gering, dass Radfahrer problemlos nebeneinander fahren können. Und das machen ja auch viele so. Gelegentlich haben Radfahrer dafür Strafen kassiert. Damit ist nun Schluss. Es muss schon eine klare Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern geben. Wenn Verkehr überholen möchte, solltest Du also trotzdem weiter hinter einander fahren. Das ist auch wichtig vor dem Hintergrund, dass sich der Sicherheitsabstand erhöht hat. So ergibt sich, wenn doch Verkehr kommt, schneller als vorher eine Verkehrsbehinderung.


Fahrradzonen sind die Fahrradstraßen 2.0

Diese Regel soll den Schilderwald etwas eindämmen. Das macht es für Gemeinden attraktiver, mehr Straßen als Fahrradstraßen auszuweisen. So hat es auch bei der 30er-Zone funktioniert: statt in jeder Straße ein Schild aufstellen zu müssen, steht es beim Einfahren in die Zone. Innerhalb der Fahrradzone dürfen Radfahrer und E-Biker grundsätzlich nebeneinander fahren. Sie dürfen auch auf der gesamten Fahrbahnbreite fahren. Kraftfahrzeuge müssen erhöhte Rücksicht nehmen, sind aber nicht vom Verkehr ausgeschlossen. Anders als in der Spielstraße gilt ein höheres Tempolimit.

Grüner Pfeil für Radfahrer ohne grünen Pfeil für Autofahrer

Manche Kreuzungen haben Fahrradampeln. Die sind dort nützlich, wo eine leicht veränderte Phase es für Radfahrer leichter macht, eine Kreuzung zu überqueren. Ganz in diesem Sinne gibt es deshalb ab sofort auch einen fahrradspezifischen grünen Pfeil. Wenn die Kreuzung für einen normalen grünen Pfeil nicht geeignet ist, können Gemeinden so für Radfahrer trotzdem das Rechtsabbiegen erleichtern. Aber! Der grüne Pfeil beinhaltet immer auch das Gebot, kurz zu stoppen und sich zu vergewissern, dass kein durchgehender Verkehr behindert wird.

Neue Verkehrsschilder StVO-Novelle 2020 - Diamantrad-Blog
Die neuen Verkehrsschilder der StVO-Novelle 2020 – Quelle: BMVI


Neue Schilder für Radschnellwege und Parkflächen

Lieferdienste und Geschäfte können in den Innenstädten zum Teil mit Lastenrädern und Transport E-Bikes viel effizienter arbeiten. Die nehmen beim Parken aber viel Platz weg. Gemeinden fangen zunehmend an, spezielle Parkflächen zu schaffen. Um diese zu kennzeichnen, gibt es nun ein eigenes Symbol.
Ein neues Schild gibt es auch für Radschnellwege. Hierbei geht es vor allem um die Signalwirkung an Radfahrer: schau her, dieser Radweg führt möglichst gerade, möglichst breit, asphaltiert und möglichst ohne Kreuzungen ans Ziel.

Kreuzungen brauchen gute Sicht

In Deutschland sind Radwege oft so gebaut, dass Radfahrer und E-Biker von parkenden Autos verdeckt werden. Das ist besonders an Kreuzungen und Einmündungen kritisch. Viele Autofahrer reduzieren ihre Geschwindigkeit aber nicht korrekt, bevor sie abbiegen. Deshalb gibt es nun ein generelles Parkverbot vor Kreuzungen: Acht Meter freie Sicht sollen bleiben.
Manchmal sind es gar nicht Autos, sondern Bäume oder feste Einrichtungen, die beim Abbiegen das Sichtfeld behindern. Scheinbar feie Sicht könnte auch zu beschleunigten Abbiegemanövern führen. Zumindest bei großen Kraftfahrzeugen hat der Gesetzgeber hier vorgesorgt. Fahrzeuge oberhalb von 3.5t müssen innerorts in Schrittgeschwindigkeit abbiegen.


Hohe Strafe für Falschparker, die den Radverkehr behindern

Parken auf Geh- und Radwegen hat bisher eine Strafe von 15 Euro bedeutet. Das hat wenig Abschreckungswirkung. Einfach mal auf dem Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe: „Ich bin ja in 3 Minuten wieder zurück.“ Meist dauert es doch länger. Nun kommt das Falschparken im Kreuzungsbereich dazu.
Neu kosten Parken auf Geh- und Radwegen, das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken in zweiter Reihe 100 Euro. Wenn Autofahrer dadurch andere Verkehrsteilnehmer aktiv behindern oder gefährden, kommt noch ein Punkt in Flensburg dazu.


Das Fahrradtaxi wird legal

Fahrräder und E-Bikes werden nun ein reguläres Beförderungsmittel für Personen. Wichtig: Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und das Fahrrad oder E-Bike muss für den Transport von zwei Personen konstruiert und eingerichtet sein. Unklar ist hierbei die rechtliche Lage von Eigenkonstruktionen. In jedem Fall folgt das Gesetz hier der Realität, dass Lastenfahrräder zunehmend auch für Personenbeförderung eingesetzt werden. Zeit für ein Cargo Bike von Diamant?

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