Aufdringlicher Wahlkampf

Verzeihung, kreativer Wahlkampf sollte es heißen.

Die Plakateflut in Greifswald zur Kommunalwahl 2019 ist unübersehbar. Und selbst in dieser Flut stechen einige besonders hervor. Gibt es doch Kandidaten, die es schaffen, sich mit ihrem Konterfei ohne jegliche inhaltliche Aussage zwei- bis dreimal am selben Laternenpfahl unterzubringen. So weit, so schlecht.

Diese gehen dann noch einen Schritt weiter und lassen Sondernutzungs- und Gestaltungssatzung mal eben rechts liegen und ignorieren diese. Es gibt zwar den schönen Spruch "Zwei Juristen, drei Meinungen", aber der Verstoß gegen die Satzungen liegt trotz einer gewissen Kreativität (das sei zugestanden, macht's aber nicht besser) wohl auf der Hand. Sollte ich unrecht haben, bitte ich um Korrektur.

Die erlaubnisfreie Sondernutzung für Wahlplakate hat bekanntlich ihre Grenzen. Nach § 4 Abs. 1 (f ) Satz 8 der "Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald" ist das "Anbringen und das Aufstellen von Plakatwerbung [...] im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Innenstadt unzulässig". Der Innenstadtbereich ist als Anlage 1 der Gestaltungssatzung Innenstadt klar definiert. Der Bereich Schuhhagen mit Übergang zum Mühlentor gehört unzweifelhaft dazu.

Jetzt fragen sich geneigte Leser*innen, was wohl "Anbringen" und "Aufstellen" von Plakaten - beides verboten - wohl bedeuten mag und wann etwas als angebracht oder aufgestellt gilt. Einer dieser bereits oben erwähnten Kandidaten ist anscheinend der Ansicht, Plakate, die mit Kabelbindern an Fahrrädern angebracht sind, seien nicht angebracht oder aufgestellt im Sinne der Satzung. Dass diese Fahrräder mit den Plakaten nicht mehr zur zweckbestimmten Fortbewegung geeignet sind, zeigt sich anhand der Bilder deutlich. Und wenn diese Fahrräder dann noch fest verschlossen angeleint sind, könnte man mit einigem Recht von einem "Aufstellen" bzw. "Anbringen" sprechen. Zumindest eine unzulässige Umgehung des Verbotes müsste geprüft werden. Sind eigentlich die entsprechenden Hauseigentümer um Erlaubnis gefragt worden?