Eine kritische Begleitung (Teil 4)
Im neuesten Blog-Eintrag zum Experiment schreiben die RedakteurInnen: "Alkohol und Zigaretten gehören nicht zu den Dingen, aus denen sich anteilig der Regelsatz zusammensetzt. Das ist auch gut so, finde ich. Wer sich solcherlei Genussmittel hingibt, muss es halt auch selbst verantworten."
Dies ist ein Trugschluss. Denn zur Berechnung des Regelsatzes wird die Statistikmethode, wie richtig erwähnt wird, herangezogen. Das heißt, es werden die Einnahmen und das Ausgabeverhalten der unteren fünfzehn Prozent der Bevölkerung untersucht und daraus der Regelsatz berechnet. Und selbstverständlich sind bei diesen Ausgaben auch solche für Tabak und Alkohol. Rechne ich diese nun raus, verlasse ich das Statistikmodell und schreibe vor, was ein ALG II-Berechtigter ausgeben darf und was eher nicht.
Im Übrigen betrifft diese Berechnung auch die Nichtraucher und Antialkoholiker und schmälert deren Regelsatz. Wer nicht raucht und keinen Alkohol trinkt und deshalb diese Herausrechnung begrüßt, da aus seiner/ihrer Sicht nicht zum Leben notwendig, schneidet sich ins eigene Fleisch. Ich versuche es an einem Beispiel zu erläutern:
Angenommen, ich habe 180 Euro für Essen und Getränke, für Bekleidung und eben für Alkohol und Tabak monatlich zur Verfügung und gebe diese aus (die unteren fünfzehn Prozent der Bevölkerung zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht ansparen und alles ausgeben). Beispielsweise 100 für Essen und Getränke, 50 für Bekleidung und 30 für Alkohol. Trinke ich keinen Alkohol, gebe ich 130 fürs Essen und 50 für Bekleidung aus. Da in der Statistik nicht zwischen den beiden Gruppen (mit und ohne Alkohol) unterschieden wird, muss ein Durchschnitt gebildet werden. Dieser beträgt 115 Euro für Essen und Trinken, 50 für Bekleidung und 15 für Alkohol, unterm Strich also diese 180 Euro. Da jetzt aber Alkohol ganz rausgerechnet bzw. nicht berücksichtigt wird, entfällt diese Position mit 15 Euro und es bleiben zur Berechnung des Regelsatzes lediglich 165 Euro und fließen in diesen ein. Damit wird auch der Regelsatz der Nichtraucher und Antialkoholiker um 15 Euro niedriger.
Das passiert, wenn der Statistikmethode nicht konsequent gefolgt wird und man meint vorschreiben zu können, wie jemand zu leben hat.
Im neuesten Blog-Eintrag zum Experiment schreiben die RedakteurInnen: "Alkohol und Zigaretten gehören nicht zu den Dingen, aus denen sich anteilig der Regelsatz zusammensetzt. Das ist auch gut so, finde ich. Wer sich solcherlei Genussmittel hingibt, muss es halt auch selbst verantworten."
Dies ist ein Trugschluss. Denn zur Berechnung des Regelsatzes wird die Statistikmethode, wie richtig erwähnt wird, herangezogen. Das heißt, es werden die Einnahmen und das Ausgabeverhalten der unteren fünfzehn Prozent der Bevölkerung untersucht und daraus der Regelsatz berechnet. Und selbstverständlich sind bei diesen Ausgaben auch solche für Tabak und Alkohol. Rechne ich diese nun raus, verlasse ich das Statistikmodell und schreibe vor, was ein ALG II-Berechtigter ausgeben darf und was eher nicht.
Im Übrigen betrifft diese Berechnung auch die Nichtraucher und Antialkoholiker und schmälert deren Regelsatz. Wer nicht raucht und keinen Alkohol trinkt und deshalb diese Herausrechnung begrüßt, da aus seiner/ihrer Sicht nicht zum Leben notwendig, schneidet sich ins eigene Fleisch. Ich versuche es an einem Beispiel zu erläutern:
Angenommen, ich habe 180 Euro für Essen und Getränke, für Bekleidung und eben für Alkohol und Tabak monatlich zur Verfügung und gebe diese aus (die unteren fünfzehn Prozent der Bevölkerung zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht ansparen und alles ausgeben). Beispielsweise 100 für Essen und Getränke, 50 für Bekleidung und 30 für Alkohol. Trinke ich keinen Alkohol, gebe ich 130 fürs Essen und 50 für Bekleidung aus. Da in der Statistik nicht zwischen den beiden Gruppen (mit und ohne Alkohol) unterschieden wird, muss ein Durchschnitt gebildet werden. Dieser beträgt 115 Euro für Essen und Trinken, 50 für Bekleidung und 15 für Alkohol, unterm Strich also diese 180 Euro. Da jetzt aber Alkohol ganz rausgerechnet bzw. nicht berücksichtigt wird, entfällt diese Position mit 15 Euro und es bleiben zur Berechnung des Regelsatzes lediglich 165 Euro und fließen in diesen ein. Damit wird auch der Regelsatz der Nichtraucher und Antialkoholiker um 15 Euro niedriger.
Das passiert, wenn der Statistikmethode nicht konsequent gefolgt wird und man meint vorschreiben zu können, wie jemand zu leben hat.