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Mehrere Lungenärzte haben heute eine
Stellungnahme – und keine Studie, wie teilweise behauptet wird –
veröffentlicht, in der sie Kritik an der Umweltbelastungsstudie des
Umweltbundesamtes üben und die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und
Stickstoffdioxid in Zweifel ziehen.
Dazu nimmt das Bundesumweltministerium wie folgt Stellung:
Die Gesetzgebung ist darauf ausgerichtet, dass alle Menschen
überall wo sie sind und zu jeder Zeit, die Außenluft problemlos einatmen
können –gesunde Menschen genauso wie Menschen mit Asthma oder ältere
Menschen oder Kleinkinder, die besonders empfindliche Atemorgane haben.
Diesem Motiv folgen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und
Feinstaub. Ihre Einhaltung verfolgt das Ziel, Menschen jederzeit und
allerorts eine hohe Luftqualität zu garantieren.
Die Definition dieser Grenzwert fußt auf einer soliden wissenschaftlichen Basis.
Es
ist wissenschaftlich unumstritten, dass Luftschadstoffe wie Feinstaub
und Stickoxide zu unterschiedlichen Reaktion im Körper führen können und
die Lebenszeit verkürzen. Sie können Krankheiten befördern.
Der Jahresmittelwert für NO2 von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3)
ist aus Sicht der WHO am besten dafür geeignet, die Gesundheit aller
Menschen zu schützen, auch empfindlicher Bevölkerungsgruppen und zwar
bei einer dauerhaften Belastung mit Stickoxiden, wie sie in Städten
vorkommen kann. Zum Vergleich: In der Schweiz liegt der
Jahresmittelgrenzwert bei 30 µg/m3.
- Die deutsche
Gesellschaft für Pneumologie gibt an, dass es keinen belastbaren
Schwellenwert gäbe, bei dem sich Erkrankungen vollständig ausschließen
ließen und somit auch bei niedrigeren Werten unter dem Grenzwert
gesundheitliche Belastungen möglich sind. Daher sei es wichtig zur
Vorsorge niedrige Jahresmittelwerte zu wählen, um wirklich alle Menschen
vor gesundheitlichen Belastungen zu schützen.
Der ganze Text
hier.
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