Axel "AfD-rechts-Überholer" Hochschild hat eine
Kleine Anfrage (enthaltend mehrere Fragen) wegen des IKUWO an die Stadtverwaltung gestellt. Hier zwei Fragen (inklusiver aller schriftsprachlicher Mängel) und die zugehörigen Antworten:
9.
Falls Fördermittel gemäß Ziffern 6 bis 8 geflossen sind oder noch fließen: Hat
sich der Vereins bisher - und verpflichtet sich noch -‚ dass er sich zur
freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt
und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleistet?
Der in Ziffer 6 aufgeführte Fördermitteleinsatz erfolgte
für den damaligen Eigentümer, die UHGW. Es ist davon auszugehen, dass sich die
UHGW damals zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland bekannte. Bei den anteiligen Zuschüssen der geförderten
Veranstaltungen aus dem Verfügungsfonds, Ziffer 7, waren die angefragten
Verpflichtungen mit keinem Dritten Vertragsgegenstand. Die die Vereine auf ein
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtende Extremismusklausel
ist 2014 von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Bundesinnenminister
Thomas de Maizire (CDU) abgeschafft worden.
10.Wird die unter
Ziffer 9 erfragte grundgesetzkonforme Tätigkeit des Vereins von der Verwaltung
der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kontrolliert? Wenn ja, auf welche
Weise?
Der Verfassungsschutz ist eine Landesbehörde.
Noch Fragen über die ideologiefreie, vertrauensvolle und überparteiliche Zusammenarbeit, die der AfD-rechts-Überholer von den Linksradikalen und Undemokraten in der Greifswalder Bürgerschaft
immer wieder lauthalsig einfordert?
Er habe gehofft, dass es bei allen Meinungsverschiedenheiten in der
Greifswalder Bürgerschaft immer noch um das Wohl Greifswalds gehe.
Ich finde, das wäre jetzt mal ein echtes Einsatzfeld für den
investigativen, objektiven und überparteilichen Blog-Journalismus des Herrn Hühr (Kommentarfunktion abgeschaltet)...
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