Geänderte Grundordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität genehmigt
Die Grundordnung sieht künftig vor, dass die Universität Greifswald den Namen „Universität Greifswald“ führt und nach Maßgabe einer zu beschließenden Ordnung der Namenszusatz „Ernst Moritz Arndt“ vorangestellt werden kann.
Die rechtliche Prüfung im Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass gegen die Änderung der Grundordnung weder in formeller noch in materieller Hinsicht Bedenken bestehen.
Das Verfahren zur Änderung der Grundordnung innerhalb der Universität Greifswald wurde umfassend überprüft. Fehler konnten nicht festgestellt werden. Insbesondere wurde das vorgesehene gestufte Verfahren im Senat und im erweiterten Senat ordnungsgemäß durchgeführt. Im Übrigen ist die Änderungssatzung auch inhaltlich nicht zu bemängeln. Das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern sieht ausdrücklich vor, dass die Hochschule ihren Namen in der Grundordnung selbst festlegen kann.