Uns erreichte soeben folgende Pressemitteilung der Roten Hilfe Greifswald.
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Urteil gegen die Polizei wegen Missachtung des
Versammlungsrechts
Mit einem Urteil vom 12. Dezember 2017 stuft das
Verwaltungsgericht Greifswald das Vorgehen der Polizei gegen eine Sitzblockade,
die sich als Protest gegen einen Aufzug des rechtsradikalen Greifswalder
PEGIDA-Ablegers „FFDG“ formiert hatte, als rechtswidrig ein.
Im Herbst 2015, der Hochphase der fremdenfeindlichen
Aufzüge, wurden auch in Greifswald die Demos der „FFDG“ regelmäßig von bunten
und friedlichen Gegenprotesten begleitet. Am 28.11.2015 kam es dabei im
Greifswalder Ortsteil Schönwalde auf der Wegstrecke der FFDG zu einem sich
spontan mittels einer Sitzblockade bildenden Gegenprotest. Obwohl solche
Sitzblockaden vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sind, sprach die
vor Ort tätige Einsatzleitung der Polizei der Sitzblockade dieses Grundrecht ab
und unterstellte ihnen pauschal und rechtswidrig die Begehung von Straftaten.
Die sitzende Personengruppe wurde über mehrere Stunden von der Polizei
eingekesselt, alle Teilnehmer*innen erkennungsdienstlich behandelt. Weiter
wurden Taschen- & Kleidungskontrollen unternommen, ein Atemalkoholtest
durchgeführt und Strafverfahren eingeleitet.
Eine von dieser Willkür betroffene Person klagte gegen
das polizeiliche Handeln und bekam nun, gute 2 Jahre nach dem Vorfall, Recht.
„Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich!“ so Lara
Seibold von der Rote Hilfe Greifswald. „Als Rechtshilfeorganisation haben wir
in den vergangenen Jahren vielfach Menschen betreuen müssen, die ganz ähnliche
Erfahrungen wie die hier Betroffenen gemacht haben. Unser Eindruck ist, dass
die hiesige Polizei sich um die Einhaltung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit
häufig nicht viel schert. Vielmehr werden solche friedlichen Protestaktionen
als Anlass zur Kriminalisierung und Datensammlung von politisch aktiven
Menschen genutzt.“
Der Roten Hilfe Greifswald sind ähnlich gelagerte Fälle
von einer ganzen Reihe von Demonstrationen aus den letzten Jahren bekannt. „Wir
ermuntern ausdrücklich gegen solch offensichtlich rechtswidriges Verhalten
vorzugehen.“ so Lara Seibold weiter. „Es braucht zwar einen langen Atem, aber
die Einhaltung von Grundrechten muss leider immer wieder erkämpft werden! Wir
hoffen, dass dieses Urteil auch die Polizei in Vorpommern dazu bringt sich
künftig an geltendes Recht zu halten.“
Betroffene des Polizeikessels vom 28.11.2015 sind
angehalten sich bei der Roten Hilfe Greifswald zu melden, da die Polizei zu
einer Entschädigungszahlung an die Betroffenen verpflichtet ist. Eine solche
muss jedoch beantragt werden.
21.1.2018,
Rote Hilfe Greifswald
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