Universitätssenat entscheidet sich für Kompromisslösung beim Universitätsnamen: Universität Greifswald
Die Universität wird den Namen Ernst Moritz Arndt
ablegen; der Namenszusatz Ernst Moritz Arndt kann unter bestimmten
Voraussetzungen dem künftigen Universitätsnamen vorangestellt werden. Der Name
wird in der Grundordnung in Universität Greifswald geändert. Diesem
Kompromissvorschlag stimmten 27 Senatorinnen und Senatoren während der Sitzung
des Akademischen Senats am 17. Januar 2018 zu. Dagegen stimmten 8 Senatorinnen
und Senatoren. Es gab keine Stimmenthaltung. Die Zweidrittelmehrheit für eine Änderung
des Universitätsnamens in der Grundordnung wurde damit erreicht. Die
Namensänderung tritt in Kraft, nachdem das Bildungsministerium
Mecklenburg-Vorpommern der Änderung der Grundordnung zugestimmt hat. Das
Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG) bestimmt in § 1 Abs. 3, dass
der Name jeder Hochschule in ihrer Grundordnung festgelegt wird.
Die
Mitglieder des engeren Senats hatten in der Senatssitzung im Dezember 2017 dem
erweiterten Senat vorgeschlagen, bei einer Entscheidung zur Änderung des
Universitätsnamens in Universität Greifswald auch über Kompromissvarianten
abzustimmen, sofern sich keine Zweidrittelmehrheit findet. Zuvor hatten sich
die Senatoren mit dem Ergebnis einer von ihnen in Auftrag gegeben Meinungsumfrage
unter den Universitätsmitgliedern zum Namen der Universität auseinandergesetzt.
In
der Grundordnung wird es nach dem heutigen Beschluss heißen:
„Die
Universität in Greifswald trägt den Namen Universität Greifswald; diesem kann
nach Maßgabe einer vom engeren Senat nach Anhörung des erweiterten Senats zu
beschließenden Ordnung der Namenszusatz Ernst Moritz Arndt vorangestellt
werden. Dabei ist das einheitliche Auftreten der Universität im Rechtsverkehr
sicherzustellen.“
Dem
erweiterten Senat lagen in der Abstimmungsfolge diese Varianten vor:
1. Der
Name wird in Universität Greifswald geändert. Für diese Variante fand
sich keine Zweidrittelmehrheit.
2. Der
Name wird in Universität Greifswald geändert, der Namenszusatz Ernst
Moritz Arndt darf dem Universitätsnamen vorangestellt werden (Wortlaut
s.o.).
3. Der
Name Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald wird beibehalten, als
Kurzbezeichnung kann anhand noch zu erlassender Regeln die Bezeichnung Universität
Greifswald verwendet werden.
Sowohl
das Justitiariat als auch die Satzungskommission hatten zuvor ausführlich
geprüft, ob Kompromisslösungen möglich sind.
Vor
einem Jahr hatte der Senat mit Zweidrittelmehrheit die Änderung des
Universitätsnamens in der Grundordnung in Universität Greifswald
beschlossen. Anfang März 2017 teilte Bildungsministerin Birgit Hesse mit, dass
diese Änderung der Grundordnung
aus formellen Gründen nicht genehmigt werden könne. In Reaktion darauf beschloss
der Senat die nötigen Satzungsanpassungen, um volle Konformität mit dem
Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG) herzustellen. Ziel waren
rechtssichere Verfahren für Grundordnungsänderungen, wie zum Namen der
Universität.
Nachdem
die notwendigen Änderungen erfolgt waren, stellte eine Gruppe von Senatoren im
Oktober 2017 erneut den Antrag aus dem Jahr 2016 auf Änderung des
Universitätsnamens in der Grundordnung. Die Antragsteller begründeten ihren
Antrag damit, dass das Festhalten am umstrittenen Namenspatron Arndt die
Darstellung der Universität als ein Ort fortschrittlicher Wissenschaft
erschwert. Hauptargument war, dass wesentliche Positionen Arndts im Gegensatz
zum Leitbild
der Universität stünden.
Zur Namensgeschichte
Auf
Beschluss des Senats der Universität Greifswald wurde 1933 bei der preußischen
Staatsregierung beantragt, den Namen Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
tragen zu dürfen. 1954 durfte der Name offiziell wieder in den
Universitätstitel aufgenommen werden, als Symbol nationaler Einheit und
progressiven Erbes in den Zeiten der Zweistaatlichkeit Deutschlands.
Seit
der deutschen Wiedervereinigung gab es immer wieder hochschulinterne, aber auch
öffentlich geführte Debatten über den Namenspatron der Universität, Ernst
Moritz Arndt (1769–1860). Im Frühjahr 2010 wurde nach eingehender
wissenschaftlicher Befassung sowie einer öffentlichen Anhörung im Senat schon
einmal über eine Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung
abgestimmt. Damals stimmten 22 Senatorinnen und Senatoren für die Beibehaltung
des Namens und 14 stimmten dagegen; die notwendige Zweidrittelmehrheit für eine
Änderung der Grundordnung kam nicht zustande.
Die
Diskussionen
wurden zusammen mit umfassenden Informationen zur Person Arndts auf den
Internetseiten der Universität dokumentiert.
Nach
dem Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird der Name einer Hochschule
in der Grundordnung festgelegt. Über Änderungen der Grundordnung entscheidet
der Senat einer Hochschule, der damit das für die Namensgebung allein
entscheidende Gremium ist.