Universitätssenat entscheidet sich für Kompromisslösung beim Universitätsnamen: Universität Greifswald


Die Universität wird den Namen Ernst Moritz Arndt ablegen; der Namenszusatz Ernst Moritz Arndt kann unter bestimmten Voraussetzungen dem künftigen Universitätsnamen vorangestellt werden. Der Name wird in der Grundordnung in Universität Greifswald geändert. Diesem Kompromissvorschlag stimmten 27 Senatorinnen und Senatoren während der Sitzung des Akademischen Senats am 17. Januar 2018 zu. Dagegen stimmten 8 Senatorinnen und Senatoren. Es gab keine Stimmenthaltung. Die Zweidrittelmehrheit für eine Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung wurde damit erreicht. Die Namensänderung tritt in Kraft, nachdem das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern der Änderung der Grundordnung zugestimmt hat. Das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG) bestimmt in § 1 Abs. 3, dass der Name jeder Hochschule in ihrer Grundordnung festgelegt wird.

Die Mitglieder des engeren Senats hatten in der Senatssitzung im Dezember 2017 dem erweiterten Senat vorgeschlagen, bei einer Entscheidung zur Änderung des Universitätsnamens in Universität Greifswald auch über Kompromissvarianten abzustimmen, sofern sich keine Zweidrittelmehrheit findet. Zuvor hatten sich die Senatoren mit dem Ergebnis einer von ihnen in Auftrag gegeben Meinungsumfrage unter den Universitätsmitgliedern zum Namen der Universität auseinandergesetzt.

In der Grundordnung wird es nach dem heutigen Beschluss heißen:
„Die Universität in Greifswald trägt den Namen Universität Greifswald; diesem kann nach Maßgabe einer vom engeren Senat nach Anhörung des erweiterten Senats zu beschließenden Ordnung der Namenszusatz Ernst Moritz Arndt vorangestellt werden. Dabei ist das einheitliche Auftreten der Universität im Rechtsverkehr sicherzustellen.“

Dem erweiterten Senat lagen in der Abstimmungsfolge diese Varianten vor:
1. Der Name wird in Universität Greifswald geändert. Für diese Variante fand sich keine Zweidrittelmehrheit.
2. Der Name wird in Universität Greifswald geändert, der Namenszusatz Ernst Moritz Arndt darf dem Universitätsnamen vorangestellt werden (Wortlaut s.o.).
3. Der Name Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald wird beibehalten, als Kurzbezeichnung kann anhand noch zu erlassender Regeln die Bezeichnung Universität Greifswald verwendet werden.

Sowohl das Justitiariat als auch die Satzungskommission hatten zuvor ausführlich geprüft, ob Kompromisslösungen möglich sind.

Vor einem Jahr hatte der Senat mit Zweidrittelmehrheit die Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung in Universität Greifswald beschlossen. Anfang März 2017 teilte Bildungsministerin Birgit Hesse mit, dass diese Änderung der Grundordnung aus formellen Gründen nicht genehmigt werden könne. In Reaktion darauf beschloss der Senat die nötigen Satzungsanpassungen, um volle Konformität mit dem Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG) herzustellen. Ziel waren rechtssichere Verfahren für Grundordnungsänderungen, wie zum Namen der Universität.

Nachdem die notwendigen Änderungen erfolgt waren, stellte eine Gruppe von Senatoren im Oktober 2017 erneut den Antrag aus dem Jahr 2016 auf Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung. Die Antragsteller begründeten ihren Antrag damit, dass das Festhalten am umstrittenen Namenspatron Arndt die Darstellung der Universität als ein Ort fortschrittlicher Wissenschaft erschwert. Hauptargument war, dass wesentliche Positionen Arndts im Gegensatz zum Leitbild der Universität stünden.

Zur Namensgeschichte

Auf Beschluss des Senats der Universität Greifswald wurde 1933 bei der preußischen Staatsregierung beantragt, den Namen Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald tragen zu dürfen. 1954 durfte der Name offiziell wieder in den Universitätstitel aufgenommen werden, als Symbol nationaler Einheit und progressiven Erbes in den Zeiten der Zweistaatlichkeit Deutschlands.

Seit der deutschen Wiedervereinigung gab es immer wieder hochschulinterne, aber auch öffentlich geführte Debatten über den Namenspatron der Universität, Ernst Moritz Arndt (1769–1860). Im Frühjahr 2010 wurde nach eingehender wissenschaftlicher Befassung sowie einer öffentlichen Anhörung im Senat schon einmal über eine Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung abgestimmt. Damals stimmten 22 Senatorinnen und Senatoren für die Beibehaltung des Namens und 14 stimmten dagegen; die notwendige Zweidrittelmehrheit für eine Änderung der Grundordnung kam nicht zustande.
Die Diskussionen wurden zusammen mit umfassenden Informationen zur Person Arndts auf den Internetseiten der Universität dokumentiert.

Nach dem Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird der Name einer Hochschule in der Grundordnung festgelegt. Über Änderungen der Grundordnung entscheidet der Senat einer Hochschule, der damit das für die Namensgebung allein entscheidende Gremium ist.