In der heutigen OZ
lesen wir:
Das Bundesverkehrsministerium und die Betreiber von Traditionsschiffen
haben sich weitgehend auf einen Weg zur Umsetzung der neuen
Sicherheitsverordnung verständigt.
Unmittelbar darauf folgt:
„Das ist ein Kompromiss, mit dem man zu 95 Prozent leben kann“, sagte
der Vize-Chef des Dachverbands für Traditionsschiffe, Nikolaus Kern, am
Donnerstagabend der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe jedoch weiterhin
zwei bis drei offene Punkte, die sich vor allem auf den Baubereich
bezögen.
Das Ministerium sagt:
Nach Ministeriumsangaben konnten zahlreiche Einzelfragen etwa zur
Erforderlichkeit der Seediensttauglichkeit, zur Zulässigkeit der
Beförderung von Ladung und zur Brandschutzausrüstung geklärt und
Bedenken ausgeräumt werden.
Die Traditionsschiffer_innen sagen:
Um die für den 1. Januar 2018 geplante Verordnung gibt es bereits seit
längerem Streit. Die Betreiber alter Segelschiffe und Dampfer
befürchteten, dass die etwa 100 Schiffe nach Inkrafttreten der
Verordnung nicht mehr ohne umfangreiche und kostspielige Nachrüstungen
fahren dürfen. Dies und zusätzlich die kostspielige Ausbildung von
Crewmitgliedern seien kaum finanzierbar.
Statt zum 1. Januar 2018 wird die neue Verordnung nun zu Beginn der kommenden Saison, also etwa April/Mai 2018, in Kraft treten.
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