Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffe wird
verschoben
In einem Spitzengespräch mit dem
amtierenden Verkehrsminister Christian Schmidt ist zwischen dem Vorsitzenden
der GSHW und dem Minister vereinbart worden, dass der Entwurf zur neuen
Verordnung ergebnisoffen überarbeitet werden soll. „Der Minister und auch wir
streben eine Verordnung an, mit der es den Betreibern auch in Zukunft möglich
sein soll, Traditionsschifffahrt unter deutscher Flagge zu betreiben“ so
Jan-Mathias Westermann, Vorsitzender der GSHW.
In der am Mittag folgenden
Arbeitskreissitzung zwischen dem BMVI und den Verbänden wurden erste Ergebnisse
erzielt, so zum Beispiel, dass alle Ausnahmen von dem im Verordnungstext
vorgesehenen baulichen Vorschriften schiffsbezogen festgehalten und für die
Lebensdauer des jeweiligen Schiffes festgeschrieben werden. Dieses Vorgehen
entspricht auch der Forderung der GSHW, eine Differenzierung nach Fahrtgebieten
und Schiffsgrößen in der Verordnung zu verankern.
Weitere Gesprächsrunden werden am 28.11
und 15.12 2017 folgen. Die neue Verordnung soll dann am 01.04.2018 in Kraft
treten.
„Wir sind verhalten optimistisch, eine
für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden“ so Nikolaus Kern, stv.
Vorsitzender der GSHW.
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