Ergänzung zum gestrigen Nordkurier-Artikel "Müssen die Ärmsten auf die Dörfer ziehen?"
Der Landkreis ist zurzeit dabei, neue Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft (für SGB II- und SGB XII-Berechtigte) zu erstellen. Dazu werden Daten erhoben, auf deren Grundlage die Richtlinien zu Stande kommen. Ich bin weit davon entfernt, den Landkreis in Schutz zu nehmen, aber so weit ist alles gut.
Norbert Raulin, Geschäftsführer der Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft und Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, befürchtet, dass der Kostenunterschied zwischen Stadt und Land "dann die Jobcenter veranlasst, ihre Klienten zunehmend in die „billigeren“ Dörfer umziehen zu lassen", so zitiert ihn der Nordkurier.
Genau das kann aber nur dann geschehen, wenn die Jobcenter rechtswidrig handeln. Denn niemand darf zum Umzug in eine andere Gemeinde gezwungen werden. Streng genommen darf auch niemand gezwungen werden, überhaupt umzuziehen. Allenfalls wird Betroffenen erläutert, dass ihre bisherige Miete, da unangemessen hoch, nach einer Übergangsfrist nur noch in angemessener Höhe übernommen wird. Faktisch kann dies natürlich einen Umzug bedeuten, wenn man sich den Differenzbetrag nicht leisten kann.
Aber gerne noch einmal: Man darf nicht gezwungen werden, sein soziales Umfeld und die bisherige Gemeinde zu verlassen. Wenn dann in den Städten kein nach den Richtlinien angemessener Wohnraum zur Verfügung steht, muss selbstverständlich die bisherige oder zumindest eine höhere (nämlich die erreichbare) Miete seitens der Jobcenter übernommen werden.
Dies sollte ein Geschäftsführer einer Wohnungsbaugesellschaft und Fraktionsvorsitzender im Kreistag eigentlich wissen. So werden Betroffene nur verunsichert. Auch der Nordkurier müsste dies deutlich erläutern, so bleibt unkommentiert die unrichtige Ansicht stehen. Wie weit das geht, zeigen die Kommentare unter dem Nordkurier-Post bei facebook (Link zum fb-Post des Nordkuriers).
Sollten die Jobcenter (für die rechtsstaatliches Handeln nicht immer zu konstatieren ist) es doch versuchen, hilft es, sich mit Beratungsstellen oder AnwältInnen dagegen zu wehren. Mit Erfolg übrigens...
Der Landkreis ist zurzeit dabei, neue Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft (für SGB II- und SGB XII-Berechtigte) zu erstellen. Dazu werden Daten erhoben, auf deren Grundlage die Richtlinien zu Stande kommen. Ich bin weit davon entfernt, den Landkreis in Schutz zu nehmen, aber so weit ist alles gut.
Norbert Raulin, Geschäftsführer der Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft und Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, befürchtet, dass der Kostenunterschied zwischen Stadt und Land "dann die Jobcenter veranlasst, ihre Klienten zunehmend in die „billigeren“ Dörfer umziehen zu lassen", so zitiert ihn der Nordkurier.
Genau das kann aber nur dann geschehen, wenn die Jobcenter rechtswidrig handeln. Denn niemand darf zum Umzug in eine andere Gemeinde gezwungen werden. Streng genommen darf auch niemand gezwungen werden, überhaupt umzuziehen. Allenfalls wird Betroffenen erläutert, dass ihre bisherige Miete, da unangemessen hoch, nach einer Übergangsfrist nur noch in angemessener Höhe übernommen wird. Faktisch kann dies natürlich einen Umzug bedeuten, wenn man sich den Differenzbetrag nicht leisten kann.
Aber gerne noch einmal: Man darf nicht gezwungen werden, sein soziales Umfeld und die bisherige Gemeinde zu verlassen. Wenn dann in den Städten kein nach den Richtlinien angemessener Wohnraum zur Verfügung steht, muss selbstverständlich die bisherige oder zumindest eine höhere (nämlich die erreichbare) Miete seitens der Jobcenter übernommen werden.
Dies sollte ein Geschäftsführer einer Wohnungsbaugesellschaft und Fraktionsvorsitzender im Kreistag eigentlich wissen. So werden Betroffene nur verunsichert. Auch der Nordkurier müsste dies deutlich erläutern, so bleibt unkommentiert die unrichtige Ansicht stehen. Wie weit das geht, zeigen die Kommentare unter dem Nordkurier-Post bei facebook (Link zum fb-Post des Nordkuriers).
Sollten die Jobcenter (für die rechtsstaatliches Handeln nicht immer zu konstatieren ist) es doch versuchen, hilft es, sich mit Beratungsstellen oder AnwältInnen dagegen zu wehren. Mit Erfolg übrigens...
screenshot nk-online