AfD-Verlautbarungsorgan?

Das Bündnis "Anklam für alle" warnt kurz vor der Bundestagswahl in einem Aufruf vor einem "hohen Zuspruch für Parteien, die gegen die geltenden Menschenrechte aufrufen und die Würde jedes Einzelnen gering schätzen". Es spricht von undemokratischen Parteien, die der Stadt schaden könnten.

Ohne dass NPD und AfD direkt benannt sind, dürfte klar sein, wer gemeint ist.

Aber was macht das AfD-Verlautbarungsorgan, bekannt als Nordkurier (NK), daraus? "Anklamer Bündnis will Wählern die Hand führen" (leider nicht online) titelt es. Der NK unterstellt damit unterschwellig versuchte Wahlmanipulationen, denn das Handführen beim Wahlvorgang riecht schon danach. Er schreibt weiter, das Bündnis störe "sich offenbar am politischen Willen, den die Anklamer bei der letzten Wahl erkennen ließen". Das Bündnis wolle sich "offenbar mit einem großen Teil der Bürger anlegen".

Ein Aufruf, ein Sicheinmischen in den Wahlkampf, ist und bleibt ein demokratisches Recht, das auch dem Bündnis zusteht. Warum das verwerflich sein soll, nur weil viele Anklamer bei der letzten (Landtags)wahl der AfD ihre Stimme gegeben haben, bleibt das Geheimnis des NK. Selbstverständlich kann (und muss) angesichts der Webers, Weißigs, Höckes und Co. in der AfD vor dieser gewarnt werden.

Während der Aufruf des Bündnisses in einer Spalte (kommentierend, wie ich finde) dargestellt wird, bietet der NK dann der AfD Raum für ihre Opferrolle. Manthei darf nach der Legitimation des Bündnisses (äh, Wahrnehmung von Grundrechten, Herr Manthei) fragen und Holm sieht den Ruf der Stadt gefährdet. Das Benennen von Problemen ist also gefährlicher als das Vorhandensein von Problemen, oder wie müssen wir das verstehen, Herr Holm? In Sachen Nestbeschmutzung empfehle ich die Lektüre Erich Mühsams Vorbemerkung zum Buch "Abrechnung". Auch darf Holm über die angebliche Behinderung einer "zugelassenen" Partei schwadronieren, ohne dass der NK dies ähnlich "kommentiert" wie den Aufruf des Bündnisses. Parteien werden bei ihrer "Zulassung" nicht inhaltlich auf ihre demokratische Gesinnung geprüft, sie können nur verboten werden. Demokratiefeindlich können sie trotzdem sein. Auch die NSDAP hat (zugelassen) an Wahlen teilgenommen. Das Ergebnis kennen wir.

                                          Screenshot von nordkurier.de