Hochschulleitung und Senatsvorsitz der Ernst-Moritz-Arndt-Universität
Greifswald sind darüber besorgt, in welchem Ausmaß und in welcher Form in der
Diskussion um die Änderung des Universitätsnamens Fakten entstellt, falsch
wiedergegeben und ignoriert werden. Wir treten Darstellungen, in denen mit falschen
und irreführenden Angaben die Rechtmäßigkeit der Entscheidung angezweifelt wird
und die Verletzung demokratischer Prinzipien beanstandet wird, ganz entschieden
entgegen und stellen hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen und dem Ablauf der
Entscheidung klar:
(1) Der Name
einer Hochschule wird laut Landeshochschulgesetz, dem die Universität als
Einrichtung des Landes unterliegt, in der Grundordnung festgelegt.
(2) Über die
Grundordnung und deren Änderungen entscheidet der Erweiterte Akademische Senat
mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder.
(3) Der
Akademische Senat ist das höchste Gremium der Akademischen Selbstverwaltung. In
ihm sind alle Gruppen (Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, weitere
Mitarbeiter, Studierende) repräsentiert. Senatsbeschlüsse folgen somit dem
Prinzip der repräsentativen Demokratie.
(4) Der erste
Beschluss zur Wiederaufnahme der Namensdiskussion erfolgte im Juli 2016: Die Entscheidung
am 18. Januar 2017 erfolgte mithin weder „überfallsartig“ noch „leichtfertig“.
Das Verfahren wurde auch in die breite Öffentlichkeit hinein kommuniziert.
(5) Eine vom
Senat gewählte Kommission bereitete die Diskussion vor. Auf eine umfangreiche
Diskussion wurde verzichtet, da entscheidungserhebliche Informationen
einschließlich der öffentlichen Anhörung von 2010 im Netz dokumentiert und
öffentlich zugänglich sind.
(6) Der
Entscheidung im Senat ging eine Anhörung in Form einer hochschulöffentlichen
Diskussion (zu der auch die Öffentlichkeit zugelassen wurde) am 11. Januar 2017
voraus.
(7) Die
Entscheidung wurde nach formalem Antrag am 18. Januar 2017 mit einer
Zwei-Drittel-Mehrheit getroffen.
(8) Die
Unterlagen zur Satzungsänderung wurden im Anschluss dem Ministerium zugeleitet.
(9) Die Kosten
der Umstellung betragen nicht 300.000 Euro, sondern deutlich weniger, geschätzt
80.000 EUR.
(10) Die
Entscheidung im Jahr 2010 erfolgte im Erweiterten Akademischen Senat nach
demselben Prozedere wie 2017. Der Entschluss hatte keine bindende Wirkung für
künftige Diskussionen und Abstimmungen, das wäre auch nicht statthaft.
(11) Eine
Namenskommission hatte 2009/2010 eine wissenschaftliche und eine öffentliche
Anhörung organisiert, die im Netz dokumentiert wurde und auch als Grundlage der
aktuellen Entscheidung herangezogen werden konnte.
(12) Im Vorfeld
der Entscheidung des Senats im Jahr 2010 wurde von der Studierendenschaft eine
Urabstimmung unter den Studierenden organisiert. Ergebnis war: 49,9 Prozent
sprechen sich für eine Beibehaltung des Namens Ernst Moritz Arndt, 43,4 Prozent
dagegen aus. Die Urabstimmung war für den Senat rechtlich nicht bindend. Das
hätte auch entsprechend für die aktuelle Entscheidung im Senat gegolten.
Die
wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Ernst Moritz Arndt in den vergangenen
20 Jahren hat zu einem differenzierteren Bild der Leistungen, Verdienste und
Ansichten von Ernst Moritz Arndt in seiner Zeit. Jeder Interessierte kann sich
seit 2009 auf den Internetseiten
der Universität umfassend über Arndt informieren. Noch vor den Diskussionen
und der Abstimmung über den Universitätsnamen im Jahr 2010 wurden auch die
Dokumente und Audiodateien zur hochschulöffentlichen und zur öffentlichen
Diskussion über Arndt ins Netz gestellt. Auf den Internetseiten sind seither
auch die abwägende Stellungnahme
der Namenskommission aus dem Jahr 2010 sowie weitere Dokumente und Berichte
zu finden. Anfang 2016 wurden die Seiten zu Ernst Moritz Arndt um zwei aktuelle
wissenschaftliche Publikationen zu Leben und Wirken Arndts ergänzt.
Weitere Informationen
Kurz-URL https://is.gd/8dSGsB