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„Afghanistan – Nicht sicher“ fordert von der Landesregierung
Mecklenburg-Vorpommerns:
- Keine einzige Abschiebung nach Afghanistan darf geschehen!
- Alle Afghanen und Afghaninnen mit Duldung müssen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Mindestens ein Abschiebeverbot nach §60 (5) des Aufenthaltsgesetzes. Dieser Paragraf bedeutet ein Abschiebeverbot für alle diejenigen, die in ihrem Herkunftsland von gravierenden Menschenrechtsverletzungen bedroht sind.
Ein besonderer Gruß erreichte uns aus Szczecin:
Und Pasewalk mit ca. 50 Leuten:
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