Nachdem die Ostsee-Zeitung heute über unsere Kritik am Vorsitz im Sozialausschuss berichtete (zum Bezahlartikel - Kochhan fordert Schuberts Rücktritt), hier nun unsere Pressemitteilung dazu:
Vorsitz im Kreissozialausschuss sollte neu geregelt werden
Interessenskonflikte in der Person des jetzigen Vorsitzenden
sind zu erwarten
Bekanntlich wird Bernd Schubert (CDU), bis zur Landtagswahl
Abgeordneter für die CDU im Landtag MV, Angestellter des
parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern, Patrick Dahlemann.
Er arbeitet somit weisungsabhängig und hat die Positionen des
parlamentarischen Staatssekretärs und der Landesregierung
umzusetzen. Bernd Schubert ist auch Vorsitzende des
Sozialausschusses des Kreistages Vorpommern-Greifswald.
"Unabhängig vom Geschmäckle der Besetzung des "Stellvertreters" von
Herrn Dahlemann durch einen ehemaligen Landtagsabgeordneten sehen
wir unlösbare Interessenskonflikte auf den jetzigen Vorsitzenden des
Sozialausschusses zukommen", sagte Gregor Kochhan (AL), Mitglied des
Kreistages und des Sozialausschusses. "Die Interessen des
Landkreises und der Landesregierung sind oft nicht deckungsgleich.
Wie soll Herr Schubert Beratungsergebnisse des Ausschusses und ggf.
Beschlüsse des Kreistages als Vorsitzender des Sozialausschusses
gegenüber der Landesregierung glaubwürdig vertreten, wenn er
gleichzeitig in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Landesregierung
steht? Die Auseindersetzungen um das Kreiskrankenhaus Wolgast zeigen
exemplarisch, dass unterschiedliche Interessen hier aufeinander
treffen können. Der Ausschuss könnte durchaus zu einer anderen
Auffassung hinsichtlich der Schließungen einiger Stationen des KKH
kommen als die Landesregierung. Hier wäre, in möglichen
Verhandlungen und Gesprächen, ein unabhängiger Vorsitzender gefragt
und von Nöten. Diese Gewähr besteht bei Herrn Schubert nicht".
"Es sind viele Sachfragen denkbar, in denen es Interessenskonflikte
geben kann. In der letzten Sitzung des Sozialausschusses verneinte
Herr Schubert solche möglichen Konflikte, die Verwaltung meinte,
dies prüfen zu müssen. Dabei ist es kein rechtliches Problem, denn
auch wenn keine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat im engeren Sinne
nach der Kommunalverfassung MV oder nicht immer ein
Mitwirkungsverbot vorliegen sollte, wäre es doch eine Frage der
politischen Moral, auf diese möglichen Interessenskonflikte zu
reagieren und den Vorsitz im Ausschuss zur Verfügung zu stellen".
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