... in Hinsicht auf den Abstand zwischen Schwarz und Grün:
Das bislang Undenkbare denkbar machen – das ist der eigentliche Zweck der Übung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und Innenminister Thomas de Maizière. Im Namen des Kampfs gegen den Terror bereiten sie den Boden, um künftig die Bundeswehr auch ohne Grundgesetzänderung unterhalb der Schwelle des Staatsnotstands militärisch im Inland einsetzen zu können. [...] Es ist eine Premiere. Am Mittwoch treffen sich Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Bundesinnenminister Thomas de Maizière und einige Innenminister der Länder in Berlin. Gemeinsam werden sie eine Übung für den Ernstfall auf den Weg bringen: Polizisten trainieren mit der Bundeswehr das Szenario eines Terroranschlags in Deutschland. Die Soldaten helfen dabei nicht nur mit Fahrzeugen, Gulaschkanonen oder Spürhunden aus. [...] Militärische Waffen dürfe die Bundeswehr in diesen Fällen aber nicht anwenden. Der Schützenpanzer bliebe also in der Kaserne. [...] Bis im Juli 2012 das Verfassungsgericht den Fans eines Einsatzes im Innern eine neue Chance eröffnete. Mit einer Neuinterpretation des Grundgesetzes korrigierten die Richter einen wichtigen Punkt ihrer bisherigen Rechtsprechung: Für Artikel 35 müsse ein Unfall oder Anschlag zwar „katastrophische Dimensionen“ annehmen. Der Einsatz militärischer Waffen wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich verboten. [...] Die Hürde für einen Bundeswehreinsatz im Innern liegt also noch immer hoch. Sie lag aber auch schon mal höher.