Die Richter verwiesen am Mittwoch auf die engen Anforderungen des Hochschulrechts in Mecklenburg-Vorpommern. Anders als in den meisten anderen Bundesländern sei darin die Verleihung der Ehrendoktorwürde an eine "hervorragende" oder auch "besondere" wissenschaftliche Leistung geknüpft.Welche herausragende wissenschaftliche Leistung ist nachweisbar für die Ehrenndoctores
- Joachim Gauck
- Manfred Stolpe
- Roderich Schmidt
- William Wolff (sorry!)
- Piotr Gas
- Jacques Delors
- Rudolf Mellinghoff
- Hannelore Kohl
- Horst Dieter Marheineke
- Berthold Beitz
- Wolfgang Koeppen
- Helmhold Schneider
- Günther Petersen
- Raimund Fellinger
- Klaus Pinkau
- Otto Möller
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Update
Hierzu ein guter Kommentar von Frank Pubantz in der OZ.
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