Pressemitteilung des Vorsitzenden des
Wahlprüfungsausschusses Prof. Wolfgang Joecks:
Der Wahlprüfungsausschuss der Greifswalder Bürgerschaft, der mit der Prüfung von Vorkommnissen bei der OB-Stichwahl am 10. Mai 2015 beauftragt worden war, hat in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig festgestellt, dass es im Wahlbezirk 093 zu einem Wahlfehler gekommen ist, weil die als solche gekennzeichnete Eingangstür zum Wahllokal etwa 90 Minuten verschlossen war. Eine Auswirkung des Wahlfehlers auf das Wahlergebnis hat der Ausschuss nicht gesehen; er hält den Verstoß mehrheitlich für nicht erheblich und schlägt der Bürgerschaft vor, die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zurückzuweisen.Sollte die Bürgerschaft dies anders sehen und den Einsprüchen stattgeben, ist zugleich anzuordnen, in welchem Umfang die Stichwahl zu wiederholen ist. Da es hierzu unterschiedliche Meinungen im Ausschuss gibt, hat der Ausschuss die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt gebeten, insofern an das als Rechtsaufsicht fungierende Innenministerium heranzutreten, um dessen Rechtsauffassung – auch zur Erheblichkeit des Wahlfehlers – zu erfragen. Der Ausschuss geht davon aus, dass die Einschätzung des Innenministeriums zeitnah vorliegen wird, so dass dann die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 28. September 2015 eine endgültige Entscheidung über die Einsprüche treffen kann.