...meint laut Ostsee-Zeitung der Eixener Bürgermeister André Bonitz (Eine Liste für Eixen).
Hintergrund ist laut OZ eine Reduzierung der Ein-Euro-Jobs im Bereich des Jobcenters Vorpommern-Rügen. Bedauernd heißt es: "Einer neuen Regelung zufolge dürfen Ein-Euro-Jobber nicht mehr so viele Arbeiten verrichten, wie bisher." Und weiter: "Laut Jobcenter ist die Änderung auf die Rechtssprechung zurückzuführen."
Bei aller Kritik an den Jobcentern sollte nicht übersehen werden, dass diese nunmehr - quasi zeitnah - zwei Urteile des Bundessozialgerichtes aus dem Jahre 2011 (!) umsetzen. Für diese Möglichkeit der Zweiverwertung eines Blogbeitrages vom 28.08.11 bin ich dankbar:
"Der 14. Senat
des BSG hatte bereits am 13.04.11 entschieden, dass dem/der Betroffenen
ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch zu steht, wenn das
Merkmal der Zusätzlichkeit, und dies ist nicht nur selten der Fall,
fehlt. „Ein-Euro-Jobs“ sind nun mal nur zulässig, wenn sie im
öffentlichen Interesse und zusätzlich sind. Hier hatte ich darüber berichtet.
Jetzt urteilte der 4. Senat
ebenso. Am 27.08.11 entschied er, dass für Betroffene ein
Erstattungsanspruch jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn es an einer
„Zusätzlichkeit“ der Arbeitsgelegenheit fehlt. Sie können unter
bestimmten Voraussetzungen die Differenz zwischen der Sozialleistung zum
Tarif- bzw. ortüblichen Lohn einklagen. Das BSG in seiner
Medieninformation: Da die Arbeit dann in Erfüllung einer Aufgabe
erbracht worden ist, die in jedem Fall hätte durchgeführt werden
müssen, ist beim begünstigten Jobcenter durch die ersparten, aber
notwendig gewesenen Aufwendungen zur Erfüllung dieser Aufgabe ein
Vermögensvorteil entstanden."
Weiter schrieb ich:
"Ein Indiz für die fehlende Zusätzlichkeit von „Ein-Euro-Jobs“ könnte z.B. sein, dass der Wegfall solcher Jobs lauthals beklagt wird. Deutlicher wird kaum, wie wichtig und damit wenig zusätzlich der Job war."
Und so beklagt der Bürgermeister den Wegfall: "Das stellt vor allem kleine Gemeinden, die auf diese Kräfte angewiesen
sind, vor Probleme. Beete und Spielplätze pflegen oder Müll einsammeln,
„all diese Arbeiten dürfen sie demnach nun nicht mehr ausführen."
Wie wäre es mal mit Fortbildungen in diesem Bereich für BürgermeisterInnen?
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