Die Wahl des Oberbürgermeisters der Hansestadt wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht wiederholt. [...] Der Politikwissenschaftler, Parteienforscher und Publizist hat den Widerspruch eines Bürgers gegen das Ergebnis der OB-Stichwahl auf über 20 Seiten analysiert.Er kommt auch zu folgender Aussage:
Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht würde mit „größter Wahrscheinlichkeit dahingehend entschieden, den vorliegenden Einspruch abzuweisen“.Werter Herr Spahn, vor Gericht und auf hoher See...
Die Bürgerschaft entscheidet über den Einspruch am 8. 6. 2015 in ihrer ordentlichen Sitzung. Alles andere gilt nicht.
Etwas zur Quelle und den Auftraggebern des Schriftsatzes findet sich hier:
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