Aufregung um Einspruch...

...gegen die OB-Wahl in Greifswald

Ein Mensch hat Einspruch gegen die OB-Wahl vom 10. Mai 2015 eingelegt. Nach übereinstimmenden Presseberichten von OZ und Nordkurier behauptet dieser, ein Wahllokal sei durch "eine mit einem Knauf versehene Tür einige Zeit verschlossen" (OZ, Bezahlartikel) bzw. "nicht zugänglich" (Nordkurier) gewesen.

Viel mehr, als dass es sich beim betreffenden Wahllokal „Betreutes Wohnen“ um eine Hochheim-Hochburg handelt, ist nicht bekannt. Nur am Rande, kann man bei rund 35 % Wahlbeteiligung eigentlich von Hochburgen sprechen?

Auf den Straßen Greifswalds ist es zwar ruhig, aber im Netz ist eine aufgeregte Debatte im Gange. Zuerst sprachen der Fleischervorstadtblogger und der Nordkurier (im verlinkten Artikel) unisono von "schlechten Verlierern". Zumindest beim Fleischervorstadtblog verwundert das, ist er doch bisher nicht unbedingt als grünenfreundlich bekannt.

Ansonsten wird, insbesondere bei den Fassbinder-VersteherInnen, wild spekuliert. Mehrfach wird darauf hingewiesen, dass das die erste Wahl in Greifswald sei, die beanstandet wird. Von einem "traurigen Spektakel" ist die Rede. Und es könne halt nicht, sein was nicht sein darf. Auch wird dem/der Einsprucheinleger/in vorgeworfen, dass er/sie nicht unmittelbar nach der Wahl Einspruch eingelegt habe, sondern mehrere Tage gewartet habe. Weiter heißt es, "Sorry, bin diese CDU Methoden so satt", wobei meines Erachtens nicht bekannt ist, ob der/die Beschwerdeführer/in CDU-Mitglied ist.

Gerade putzig ist das Argument, dass das die erste Wahl sei, die in Greifswald angefochten würde. Selbst wenn das stimmt, im Umkehrschluss hieße das, ein Recht, der Einspruch, darf nicht geltend gemacht werden, weil bisher niemand davon Gebrauch gemacht habe. Geht´s noch? Und der Mensch hat zu lange gewartet? Da frage ich mich, warum wohl gibt es Fristen? Damit Einsprüche, Anfechtungen etc. innerhalb dieser Fristen geltend gemacht werden können. Niemand ist gezwungen, dies sofort zu tun, sondern kann die Frist ausnutzen. Im Übrigen wissen wir nicht, wann dieser Jemand den Entschluss fasste, diesen Schritt zu tun. Vielleicht kam er einfach nicht früher dazu. Oder er/sie hat Tage mit sich gerungen.

Ich glaube, wir sollten bei den Fakten zu bleiben. 1. Jemand hat Einspruch erhoben. 2. Er/Sie hat von seinem/ihrem demokratischen Recht Gebrauch gemacht. 3. Es folgt ein rechtsstaatliches Verfahren. Alles andere ist Spekulation. Wenn der NK von "schlechten Verlierern" redet, könnte man, wäre man böswillig, alles andere an Spekulationen (Warum so lange gewartet, etc.) in die Kategorie "schlechte Gewinner" packen. Ich verstehe das Problem mit der CDU, die Greifswald als ihren Erbhof betrachtet, aber jetzt sollte das Verfahren abgewartet werden. Ein wenig Respekt vor dem Rechtsstaat...