Die Bürgerschaft hatte sich nach langer und kontroverser Diskussion Anfang Dezember 2014 für ein Einkaufszentum auf dem Areal entschieden. Die Verkaufsfläche wurde auf 5860 Quadratmeter begrenzt. Neben Edeka und Aldi sollen ein Drogeriemarkt, eine Bäckerei und weitere Geschäfte einziehen. Auch studentische Kultur, zwei Diskotheken und eine Radstation sollen ihren Platz auf dem Gelände haben.Partizipation sieht anders aus! Wer Bürger beteiligen will, darf sie nicht mit einem "Zu spät!" abspeisen und seine Geschäftchen mit Investor und Grundstückseigentümer heimlich weiterbetreiben!
Stefan Kalhorn als Bewohner der Fleischervorstadt kann sich mit den Diskotheken nicht anfreunden und erhob im laufenden Planverfahren schriftlich seine Einwände. Die Frist zu derlei Äußerungen ist inzwischen verstrichen. Die Verwaltung, so Stadtbauamtsleiter Thilo Kaiser, habe alle Stellungnahmen abgewogen. In Kürze sei die Politik aufgefordert, sich in den Gremien zu äußern und eine Entscheidung herbeizuführen.
Kaiser erinnert daran, dass die Diskotheken ausdrücklicher Wunsch der Arbeitsgruppe KAW-Hallen war. Laut Rechtsgrundlagen seien sie zulässig. Was aber nicht bedeute, dass Anwohner mit unzumutbarem Lärm leben müssten. Würden die Diskotheken einen Bauantrag stellen — da sie ja auf dem Areal umziehen sollen — seien in jedem Fall Lärmschutzgutachten notwendig, sagt Kaiser. (Hervorhebungen vom Verfasser)
Offensichtlich soll der B-Plan (nach abgelaufener Einspruchsfrist!) jetzt zur Beschlussfassung in die Gremien.
IST ES IRGENDJEMANDEM DER WERTEN LESENDENSCHAFT BEKANNT GEWESEN, DASS DIE PLÄNE ZUR EINSICHTNAHME AUSLIEGEN?
Ich bitte um Mitteilung unter den Kommentaren. Es liegt für den gesunden Menschenverstand der Anfangsverdacht der Vorteilnahme bzw. -gewährung vor.
Hier steht die Bekanntmachung:
AntwortenLöschenhttp://www.greifswald.de/uploads/media/15.01.2015-Bekanntmachung_Bebauungsplan_Nr._98_-_KAW-Gelaende_-_Entwurf_Auslegung.pdf
Sollte auch im Stadtblatt erschienen sein.
Auslegung war vom 23.01.15 zum 25.02.15