Zugelernt

Ich liebe kreativen Umgang mit Verwaltungsvorschriften. Vor allem wenn ich etwas erreichen oder durchsetzen will.

Z. B. die Fällung von neun Eichen auf dem Karl-Marx-Platz, die ich aufgrund der Baumschutzsatzung der UHGW niemals hätte genehmigt bekommen.

Und jetzt geht's los: Wir wandeln, ohne dass sich die Bäume verändern, sie in Alleebäume um. Dann gilt nämlich nicht mehr die rigide und meinen Interessen im Wege stehende Baumschutzsatzung in Zuständigkeit der Stadt Greifswald, sondern dann handelt es sich eben um Alleebäume, und die stehen in Zuständigkeit des Kreises Vorpommern-Greifswald! Anzuwenden ist das Landes-Naturschutzgesetz, hier: § 19.

Und da es sich um eine lückenhafte Alleebepflanzung handelt (z. B. fehlt die ganze östliche Seite der Allee) - fällen!

Wow!