Auch eine Möglichkeit, "Ein-Euro-Jobs" endlich eine Bedeutung zu geben.
Die OZ berichtet heute online über eine Medizinstudentin, die das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nord kritisiert. Ich will jetzt nicht auf alle Facetten des Falls eingehen, da es sich bei der online-Fassung wohl nur um eine verkürzte Version eines morgen erscheinenden ausführlicheren Artikels handelt. Und das jemand das Jobcenter kritisiert, ist nun wahrlich nichts Neues.
Aber: Ein-Euro-Jobs sind nur zulässig, wenn sie geeignet und erforderlich sind, den Weg zum ersten Arbeitsmarkt zu bereiten. Im Übrigen sind sie als letztes Mittel anzusehen, wenn keine anderen Maßnahmen mehr in Betracht kommen. Der klassische Fall, in der Lesart der Bundesagentur für Arbeit, ist es, wenn jemand nach jahrelanger Arbeitslosigkeit langsam an das Erwerbsleben heran geführt werden soll (Stichwort Tagesstruktur). Hier ist noch viel mehr über "Ein-Euro-Jobs" nachzulesen.
Absurd, dies bei einer 31-jährigen, die gerade ihr Medizinstudium abegschlossen hat, anzunehmen. Die Begründung des Jobcenters ist genauso absurd. „Das Sofortangebot hat zum Ziel, Hilfebedürftigkeit möglichst von vornherein zu vermeiden“, so das Amt, schreibt die OZ. Mit einem "Ein-Euro-Job" wird die Hilfebedürftigkeit weder verringert noch beseitigt, da die Betroffene lediglich eine Mehraufwendung von einem Euro/Stunde erhält, die nicht auf seine Regelleistung angerechnet wird.
Was aber das Jobcenter mit solchen völlig daneben liegenden Begründungen erreicht (in einem anderen Fall sollte mit Hilfe eines Ein-Euro-Jobs “die Arbeitsbereitschaft" getestet werden), ist, dass sich Meinungen wie in diesem Leserbrief in der OZ bilden: "Wer keinen Job hat, wird öffentlich beschäftigt und von der Solidargemeinschaft unterstützt." Die Sicherung des Existenzminimums ist aber gerade nicht von der Gegenleistung einer öffentlich geförderten Beschäftigung abhängig. Glaubt das der Leserbriefschreiber aber tatsächlich, dann glaubt er auch, vermeindliche Standesdünkel mit "ehrlicher Maloche" austreiben zu können.
Die OZ berichtet heute online über eine Medizinstudentin, die das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nord kritisiert. Ich will jetzt nicht auf alle Facetten des Falls eingehen, da es sich bei der online-Fassung wohl nur um eine verkürzte Version eines morgen erscheinenden ausführlicheren Artikels handelt. Und das jemand das Jobcenter kritisiert, ist nun wahrlich nichts Neues.
Aber: Ein-Euro-Jobs sind nur zulässig, wenn sie geeignet und erforderlich sind, den Weg zum ersten Arbeitsmarkt zu bereiten. Im Übrigen sind sie als letztes Mittel anzusehen, wenn keine anderen Maßnahmen mehr in Betracht kommen. Der klassische Fall, in der Lesart der Bundesagentur für Arbeit, ist es, wenn jemand nach jahrelanger Arbeitslosigkeit langsam an das Erwerbsleben heran geführt werden soll (Stichwort Tagesstruktur). Hier ist noch viel mehr über "Ein-Euro-Jobs" nachzulesen.
Absurd, dies bei einer 31-jährigen, die gerade ihr Medizinstudium abegschlossen hat, anzunehmen. Die Begründung des Jobcenters ist genauso absurd. „Das Sofortangebot hat zum Ziel, Hilfebedürftigkeit möglichst von vornherein zu vermeiden“, so das Amt, schreibt die OZ. Mit einem "Ein-Euro-Job" wird die Hilfebedürftigkeit weder verringert noch beseitigt, da die Betroffene lediglich eine Mehraufwendung von einem Euro/Stunde erhält, die nicht auf seine Regelleistung angerechnet wird.
Was aber das Jobcenter mit solchen völlig daneben liegenden Begründungen erreicht (in einem anderen Fall sollte mit Hilfe eines Ein-Euro-Jobs “die Arbeitsbereitschaft" getestet werden), ist, dass sich Meinungen wie in diesem Leserbrief in der OZ bilden: "Wer keinen Job hat, wird öffentlich beschäftigt und von der Solidargemeinschaft unterstützt." Die Sicherung des Existenzminimums ist aber gerade nicht von der Gegenleistung einer öffentlich geförderten Beschäftigung abhängig. Glaubt das der Leserbriefschreiber aber tatsächlich, dann glaubt er auch, vermeindliche Standesdünkel mit "ehrlicher Maloche" austreiben zu können.