Mittwoch, 24. Dezember 2014

Ein "frohes" Fest mit der Bundesagentur für Arbeit

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Zynischer geht´s kaum noch. Man bedenke, dass Geschenke an ALG II-Berechtigte nur dann nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, wenn sie nach Ansicht des/der Sachbearbeiters/in angemessen sind und die Lage des/der Empfängers/in "nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen [...] nicht gerechtfertigt wären", wie es so schön heißt.

Frohe Weihnachten von uns ganz ohne Zynismus!

1 Kommentar:

  1. Ganz so willkürlich ist das dann doch nicht und stammt übrigens aus der alten Sozialhilfezeit. Komischerweise ist gerade die Geschenkregel logisch und nachvollziehbar. Es gibt wirklich haufenweise Kritikpunkte an diesem verqueren Gesetzeswerk. Leider zieht persönliches bashing wohl doch mehr (und ist vor allen Dingen schneller hingeschrieben). Die Karte hätte ich gern mal gelesen. Ich kenne die nämlich nicht. Leider ist die Auflösung dafür etwas zu klein.

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