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Copyright: Bundesagentur für Arbeit
Zynischer geht´s kaum noch. Man bedenke, dass Geschenke an ALG II-Berechtigte nur dann nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, wenn sie nach Ansicht des/der Sachbearbeiters/in angemessen sind und die Lage des/der Empfängers/in "nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen [...] nicht gerechtfertigt wären", wie es so schön heißt.
Frohe Weihnachten von uns ganz ohne Zynismus!
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Zynischer geht´s kaum noch. Man bedenke, dass Geschenke an ALG II-Berechtigte nur dann nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, wenn sie nach Ansicht des/der Sachbearbeiters/in angemessen sind und die Lage des/der Empfängers/in "nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen [...] nicht gerechtfertigt wären", wie es so schön heißt.
Frohe Weihnachten von uns ganz ohne Zynismus!