"Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann bald auf acht Euro mehr pro Monat hoffen", schreibt OZ-online unter Berufung auf die B...-Zeitung, ohne allerdings zu erwähnen, ab wann. Spiegel-online ist da etwas genauer und meldet die Erhöhung "zum Jahreswechsel".
Von Hoffnung zu sprechen, wenn die völlig unzureichende und verfassungswidrige Regelleistung um 8 (in Worten: acht) Euro angehoben werden soll, halte ich für verfehlt. Dieses "kann bald ... hoffen" ist in diesem Zusammenhang zynisch.
In beiden Meldungen heißt es, dies "plane" die Bundesregierung. Das Kabinett wolle die Erhöhung demnächst beschließen. Ich weiß nicht, wie es anderen mit dieser Wortwahl geht, für mich klingt es nach einer nicht erwarteten Wohltat bzw. einem Geschenk. Leider ist den Meldungen nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber hierzu verpflichtet ist. Irgendein Spielraum, etwas zu "planen" und ggf. zu beschließen, verbleibt ihm da nicht. Bereits das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, einen Anpassungsmechanismus zu finden, um seiner "Pflicht zur fortwährenden Überprüfung und Weiterentwicklung der festgesetzten Leistungen bei sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu genügen" (BVerfG, Urt. v. 09.02.2010, Rdnr. 214).
Festgelegt ist diese Pflicht in § 28a SGB XII. Danach werden die Regelleistungen jeweils zum 01. Januar nach konkreten Vorgaben fortgeschrieben. Das Bundeskabinett kommt daher lediglich einer Pflicht nach und verteilt keine Wohltaten.
Dennoch besteht Hoffnung, wie Ad sinistram auf seiner FB-Seite schreibt:
"Der Regelsatz reicht dicke! Vor einigen Jahren war die Tante #Schaeffler pleite. Man riet ihr, sie sollte doch mal aufs Sozialamt gehen. Hartz IV und so. Tja, heute ist sie die reichste Tante der Republik. Sag da noch einer, man kann vom #Regelsatz nicht leben."
Von Hoffnung zu sprechen, wenn die völlig unzureichende und verfassungswidrige Regelleistung um 8 (in Worten: acht) Euro angehoben werden soll, halte ich für verfehlt. Dieses "kann bald ... hoffen" ist in diesem Zusammenhang zynisch.
In beiden Meldungen heißt es, dies "plane" die Bundesregierung. Das Kabinett wolle die Erhöhung demnächst beschließen. Ich weiß nicht, wie es anderen mit dieser Wortwahl geht, für mich klingt es nach einer nicht erwarteten Wohltat bzw. einem Geschenk. Leider ist den Meldungen nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber hierzu verpflichtet ist. Irgendein Spielraum, etwas zu "planen" und ggf. zu beschließen, verbleibt ihm da nicht. Bereits das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, einen Anpassungsmechanismus zu finden, um seiner "Pflicht zur fortwährenden Überprüfung und Weiterentwicklung der festgesetzten Leistungen bei sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu genügen" (BVerfG, Urt. v. 09.02.2010, Rdnr. 214).
Festgelegt ist diese Pflicht in § 28a SGB XII. Danach werden die Regelleistungen jeweils zum 01. Januar nach konkreten Vorgaben fortgeschrieben. Das Bundeskabinett kommt daher lediglich einer Pflicht nach und verteilt keine Wohltaten.
Dennoch besteht Hoffnung, wie Ad sinistram auf seiner FB-Seite schreibt:
"Der Regelsatz reicht dicke! Vor einigen Jahren war die Tante #Schaeffler pleite. Man riet ihr, sie sollte doch mal aufs Sozialamt gehen. Hartz IV und so. Tja, heute ist sie die reichste Tante der Republik. Sag da noch einer, man kann vom #Regelsatz nicht leben."