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Grundrecht? Egal...

Wir reden hier nicht über einen durchgeknallten Polizeiobermeister, der bei einer Demo über die Stränge schlägt, sondern über den Chef einer Bundesbehörde.
Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, soll laut Bild-Zeitung gesagt haben: "Wenn wir es einfacher machen wollen, wird es sicher auch wieder etwas ungerechter werden." Die taz zitiert es, so dass mir eine Verlinkung auf das Springer-Hetzblättchen erspart bleibt. Laut Handelsblatt sagte er weiter: "Wir neigen in Deutschland dazu, jedem Einzelfall gerecht werden zu wollen."
Worum geht es? Eine weitere Reform des auf schwarzer Pädagogik basierenden Gesetzes namens "Hartz IV", des SGB II, dürfen wir, nach allem was zu hören ist, zu Beginn des nächsten Jahres erwarten. Es soll an dieser Stelle nicht um die Einzelheiten der geplanten Änderungen Verschärfungen des SGB II gehen, das haben andere, z.B. Tacheles, bereits gut, ausführlich und mit entsprechender Würdigung dokumentiert. Das Nachlesen lohnt.

Mir geht es darum, dass es anscheinend nicht möglich ist, auch nicht für den Chef einer Bundesbehörde, dem Wert eines Grundrechts entsprechend zu handeln oder zu denken. Wir wollen, so steht es in unserem Programm, den Mitarbeitenden in den beiden Jobcentern unseres Kreises bewusst machen, dass ihnen Menschen gegenübersitzen, die einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum haben. Wie soll das gelingen, wenn schon die Führungskräfte die Grundrechte mit Füßen treten?
An anderer Stelle habe ich es desöfteren getan, deshalb hier nur kurz: Beim Anspruch auf das Arbeitslosengeld II handelt es sich um den Anspruch eines jeden Einzelnen auf Sicherstellung seines soziokulturellen Existenzminimums durch den Staat. Dieser Anspruch besteht jederzeit, ist unverfügbar und muss seitens des Staates eingelöst werden. Das Bundesverfassungsgericht dazu: Das Grundgesetz "erklärt die Würde des Menschen für unantastbar und verpflichtet alle staatliche Gewalt, sie zu achten und zu schützen. Als Grundrecht ist die Norm nicht nur Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Der Staat muss die Menschenwürde auch positiv schützen. Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen dafür dem Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen."
Kleiner Einschub, falls sich ein Nazi nach hier verirrt: Das gilt auch für Asylsuchende.
Vor diesem Hintergrung sollten wir uns Alts Bemerkungen, wir "könnten nicht jedem Einzelfall gerecht werden" und es werde "wieder etwas ungerechter", auf der Zunge zergehen lassen. Ein Fall für den Verfassungsschutz, wobei wir diese Behörde, die ansonsten eher Punkbands verfolgt, bestimmt nicht gutheißen wollen.


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