Die taz berichtet über einen Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Dieser möchte sogenannte Hassverbrechen stärker als bisher bestrafen. Dazu soll § 46 StGB geändert werden.
Der in Rede stehende Absatz 2 lautet, soweit er in diesem Zusammenhang von Interesse ist, bisher: Bei der Zumessung [der Strafe] wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, [...].
Laut taz sollen nach dem Willen des Justizministeriums jetzt „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele und Beweggründe ausdrücklich als strafverschärfend benannt werden. Klingt gut, um Nazi-Schläger und Konsorten härter bestrafen zu können. Auch Vorfälle, wie sie der Fleischervorstadtblogger hier beschreibt, könnten darunter fallen.
Und doch habe ich Probleme damit. Zunächst stört mich der Reflex, immer dann zu den Mitteln des Strafgesetzbuches zu greifen und diese zu verschärfen, nur weil etwas gerade in der Diskussion ist. Das ist schlicht populistisch und bedient in diesem Fall den linken Stammtisch.
Zudem befürchte ich Abgrenzungsschwierigkeiten. Dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet. Denn was sind "sonstige menschenverachtende Ziele"? Das erscheint mir dann doch zu unkonkret. Je nachdem, wer gerade die Definitionsmacht darüber hat, was als menschenverachtend gelten könnte, kann dies für sich ausnutzen. Zu einem anderen Plan - im Zuge des "Falles" Edathy - aus dem Hause Maas, von dem spiegel-online hier berichtet, heißt es vom Deutschen Richterbund: "Es ist immer problematisch, wenn Rechtsbegriffe moralische Werturteile voraussetzen."
Entscheidend aber ist, dass auch in der jetzigen Fassung § 46 StGB erlaubt, Ziele und Beweggründe des Täters/der Täterin bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Was braucht es mehr?
Der in Rede stehende Absatz 2 lautet, soweit er in diesem Zusammenhang von Interesse ist, bisher: Bei der Zumessung [der Strafe] wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, [...].
Laut taz sollen nach dem Willen des Justizministeriums jetzt „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele und Beweggründe ausdrücklich als strafverschärfend benannt werden. Klingt gut, um Nazi-Schläger und Konsorten härter bestrafen zu können. Auch Vorfälle, wie sie der Fleischervorstadtblogger hier beschreibt, könnten darunter fallen.
Und doch habe ich Probleme damit. Zunächst stört mich der Reflex, immer dann zu den Mitteln des Strafgesetzbuches zu greifen und diese zu verschärfen, nur weil etwas gerade in der Diskussion ist. Das ist schlicht populistisch und bedient in diesem Fall den linken Stammtisch.
Zudem befürchte ich Abgrenzungsschwierigkeiten. Dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet. Denn was sind "sonstige menschenverachtende Ziele"? Das erscheint mir dann doch zu unkonkret. Je nachdem, wer gerade die Definitionsmacht darüber hat, was als menschenverachtend gelten könnte, kann dies für sich ausnutzen. Zu einem anderen Plan - im Zuge des "Falles" Edathy - aus dem Hause Maas, von dem spiegel-online hier berichtet, heißt es vom Deutschen Richterbund: "Es ist immer problematisch, wenn Rechtsbegriffe moralische Werturteile voraussetzen."
Entscheidend aber ist, dass auch in der jetzigen Fassung § 46 StGB erlaubt, Ziele und Beweggründe des Täters/der Täterin bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Was braucht es mehr?