Anmerkung zur Verurteilung von Marcus G. *Update*

Bereits hier hatten wir darauf hingewiesen, wegen welcher Straftat der mutmaßliche Nazi-Kader Marcus G. heute vom Amtsgericht Greifswald verurteilt wurde: Körperletzung.
Hatte sich dieser noch im Dezember mit einer plötzlichen und unerwarteten Erkrankung verhandlungsunfähig gezeigt, musste er heute vor dem Amtsgericht erscheinen. Die Tat, wegen derer Marcus G. heute verurteilt wurde, hat der Fleischervorstadtblog hier ausführlich beschrieben und das der Verurteilung zugrunde liegende Video dokumentiert.
Der Fleischervorstadtblog erklärt auch, warum er den Vorfall in dieser Ausführlichkeit erläutert:
" Ist es notwendig, die beschriebene mutmaßliche Körperverletzung so ausführlich zu behandeln? Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja, unbedingt, denn das Verhalten der NPD-Anhänger und -Funktionäre ist exemplarisch für die Gewaltbereitschaft und das Selbstbewusstsein, mit dem die rechte Szene derzeit in Mecklenburg-Vorpommern öffentlich auftritt."
Weiter heißt es:
"Gegen G. wurde eine Anzeige erstattet und es ist nun Sache des Gerichts, darüber zu befinden, ob eine Körperverletzung vorliegt oder nicht."
Marcus G. wurde heute zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss er die Verfahrenskosten sowie die Kosten der Nebenklage des Geschädigten übernehmen. Die gleichzeitig angestrengte Schmerzensgeldklage des Geschädigten konnte heute noch nicht entschieden werden, da noch medizinische Gutachten nötig sind.
Die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage hatten 90 Tagessätze beantragt. Erfreulich ist, dass das Gericht den Anträgen damit weitgehend gefolgt ist. Der Betrag von 1600 Euro dürfte sich durch die Verfahrenskosten, die Kosten der Nebenklage und G.s eigene Anwaltskosten gut und gerne verdoppeln. Hinzu kommt noch das (wahrscheinliche) Schmerzensgeld, das G. dem Geschädigten noch wird zahlen müssen.
Erfreulich ist auch, dass damit die Legendenbildungsversuche der Nazis, Marcus G. als Opfer darzustellen, scheitern. Auf der Seite der Nationalen Sozialisten Greifswald (NSG) hieß es unmittelbar nach der Tat G.s noch: "In diesem Zusammenhang soll Marcus G. beschuldigt werden, einen Antifaschisten durch einen Fußtritt verletzt zu haben. Dieser dementierte dies und stellte klar, dass dem nicht so ist. Er wurde abgeführt, weil er einen Stuhl aus der umliegenden Gastronomie in der Hand hielt, um sich damit schützend vor seine Freundin gegen den Angreifermob zu stellen. Dazu kam es aber nicht mehr, weil ein Polizist ihn sah und ihn anschrie, den Stuhl wieder hinzustellen. Dieser Aufforderung kam er wohl sofort nach." Weiter hieß es: "Seiten wie der Fleischervorstadtblogger [... würden] absoluten Schwachsinn schreiben und alles zu Ungunsten der NPD verfälschen." Und gerade Marcus G. stehe "bei den Linkskriminellen immer wieder im Fokus, da diese nicht wissen, wie man mit einem gebildeten, nicht vorbestraften und einem in gutem Umfeld lebenden Nationalisten, welcher sich auf das Rechtsstaatsprinzip beruft, umgehen soll." Das ist durch die Verurteilung hinreichend widerlegt. So viel zu einem, der sich auf das Rechtsstaatsprinzip beruft und wegen Körperverletzung verurteilt wurde.
Marcus G. kann sich "als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren" (§ 53 BZRG).

Update

Ein Bericht auch hier.