Sondierer einigen sich auf verfassungswidrige "Lösungen"

Ein Detail nur, bezeichnend aber für das, was in der Migrationspolitik läuft. Die Sondierungen zur Bildung einer GroKo sind heute morgen zu Ende gegangen und bilden die Grundlage für Koalitionsverhandlungen, wenn die SPD-Basis erwartungsgemäß alles abnickt. Ein Punkt hat mich im Bereich der Migrationspolitik beschäftigt (wobei alles dort Beschlossene gruselig ist): Die Bildung von Zentraleinrichtungen, liebevoll ANkER genannt. Im veröffentlichten Ergebnis heißt es:

"Damit die Asylverfahren schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden können, erfolgt künftig deren Bearbeitung in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER), in denen BAMF, BA, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten, in denen Residenzpflicht herrscht und das Sachleistungsprinzip gilt."

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 (Link zum Urteil) entschieden, dass Asylbewerbern das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimum vollumfänglich zusteht. Und wörtlich heißt es weiter:

"Falls der Gesetzgeber bei der Festlegung des menschenwürdigen Existenzminimums die Besonderheiten bestimmter Personengruppen berücksichtigen will, darf er bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren. Eine Differenzierung ist nur möglich, sofern deren Bedarf an existenznotwendigen Leistungen von dem anderer Bedürftiger signifikant abweicht und dies folgerichtig in einem inhaltlich transparenten Verfahren anhand des tatsächlichen Bedarfs gerade dieser Gruppe belegt werden kann."

Das heißt aber auch, dass reine Sachleistungen, nur weil jemand während des Verfahrens wegen seines Aufenthaltsstatus kaserniert wird, unzulässig sind. Auch migrationspolitische Erwägungen rechtfertigen keine Schlechterstellung dieses Personenkreises. Das BVerfG ist da sehr deutlich:

"Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren."