Gleichstellung

Gestern urteilte das Landesverfassungsgericht in Sachen Gleichstellung: Sind auch Männer wahlberechtigt und wählbar? Das Gericht wies die Klage mit dem einzig vernünftigen Grund ab, den es dafür gibt:
Nach Ansicht der Richter ist die Wahlrechtsbeschränkung verhältnismäßig, um Frauen die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit zu gewährleisten. Frauen seien noch immer strukturell benachteiligt, was sich unter anderem in der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zeige, sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Thiele. Das Gleichstellungsgesetz sei in erster Linie noch immer auf die Frauenförderung ausgerichtet.
So ist es. Und so lange es so bleibt und vor allem auch die Männerzirkel dafür sorgen, dass keine Frau nach oben kommt, ist das auch gut so.

Frauen sind keine Minderheit, sondern die Mehrheit im Lande. Das muss sich auch in der Hierarchie widerspiegeln - auch wenn die Männer einen anderen genetischen Auftrag zu eigenen Gunsten und zur Sicherung der eigenen Pfründe verspüren.

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