Ein steter Quell der Freude

Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nord (JC) unterstellt - auf einen anonymen Hinweis hin - einem seiner "Kunden"*, ein seit längerem bestehendes Arbeitsverhältnis der Behörde gegenüber nicht angegeben zu haben.

*Kunde: Ich schaffe es einfach nicht, diesen Euphemismus im Zusammenhang mit vom JC Gebeutelten und Betroffenen ohne Anführungszeichen zu schreiben.

Die Leistungen für März 2017 wurden nicht ausgezahlt, was im Hinblick auf einen anonymen Hinweis hin wohl unzulässig sein dürfte. Der Betroffene wird sich zu wehren wissen.

Aber auch in Anbetracht dieses Grundrechtsverstoßes gibt es dann doch eine Sache, die - wäre es nicht so traurig - ein breites Grinsen hervorrufen könnte. Der Betroffene soll den vermuteten Arbeitsvertrag vorlegen sowie Kontoauszüge und Lohnbescheinigungen. Für den Fall, dass er allerdings kein Arbeitsverhältnis eingegangen sein sollte, heißt es wörtlich:

"Sollte das Arbeitsverhältnis nicht bestehen reichen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers ein." [Fehler im Original, Hervorhebung von mir] Vielleicht gibt in der geneigten Leserschaft einen Behördenversteher oder -erklärer. Was will das Jobcenter? Welcher Arbeitgeber? Ist es so schwer, dies verständlich auszudrücken? Und warum muss der "Kunde" etwas beweisen, was es nicht gibt?

Ich denke, das JC ist beweispflichtig für das Bestehen eines Arbeitsverhältisses. So ist es Willkür zu Lasten eines Grundrechtsanspruches.

                                         Das Jobcenter schreibt...