Was macht eigentlich so ein Integrationsbeauftragter?

Zunächst einmal sich selbst und den Landkreis ("bessere Integration gibt es nicht; guten Morgen aus dem sehr toleranten und weltoffenen Landkreis Vorpommern - Greifswald") loben. Dass es bei Zweitem doch erhebliche Zweifel gibt, muss hier nicht näher dargelegt werden. Darüber hinaus sollte er aber auch für die Sorgen und Nöte der zu uns Geflüchteten da sein.

Aber genau da liegt das Problem, wenn jemand in einer Person im Auftrag des Landkreises sowohl für die dezentral Untergebrachten zuständig und gleichzeitig Integrationsbeauftragter im Kreis Vorpommern-Greifswald ist. Ich war, z.B. anlässlich seiner Wahl, und bin der Meinung, dass da Interessenskonflikte vorprogrammiert sind. Anschaulich wird dies an der von der Ostsee-Zeitung heute geschilderten Falles (Artikel leider nicht online).

Die OZ berichtet unter der Überschrift "Landkreis siedelt Flüchtlinge um" von Zwangsumzügen im Landkreis. Der Kreis will "weg von vielen kleinen Unterkünften, die verstreut auf der Landkarte liegen, hin zu größeren an möglichst wenigen Standorten", wie es heißt. Berichtet wird auch von einer afghanischen Familie (Mutter und Sohn), die vom Thälmann-Ring in die Brandteichstraße in einen Block neben dem Geflüchtetenheim umziehen musste. Im OZ-Artikel heißt es: "Im Oktober, so schildert es der junge Saeed, sei der Integrationsbeauftragte des Landkreises, Ibrahim Al Najjar, zu ihnen gekommen, habe ihnen einen Zettel gezeigt und erklärt: Die Familie müsse innerhalb von einer Woche in eine andere Wohnung in der Brandteichstraße umziehen. „Ein Schock“, sagt Saeed. Eine schriftliche Erklärung sei ihnen nicht ausgehändigt worden."

                                             Screenshot E-Paper der heutigen OZ-Ausgabe

Es ist unklar, warum die Umzugsaufforderung den Betroffenen nicht schriftlich erteilt wurde. Nach meiner Ansicht handelt es dabei um einen Verwaltungsakt, der ggf. mit Widerspruch auf seine Rechtmäßigkeit überprüfbar sein müsste. So erinnert das eher an eine Aktion, mit der die Betroffenen überrumpelt werden sollen. Auch für Geflüchtete gilt der Rechtsstaat. So viel nur kurz zum "weltoffenen und toleranten" Landkreis.

Ein anderes, womöglich größeres, Problem wird hier sichtbar. Wenn sich die Betroffenen wehren wollen, wohin müssten sie sich wenden? Ich denke, zunächst an den für ihre Interessen zuständigen Integrationsbeauftragten. Blöd nur, wenn es genau diese Person war, die ihnen im Auftrag des Landkreises die Umzugsaufforderung eröffnete. Es bleibt mehr als ein ungutes Gefühl, wie in unsrem Kreis mit geflüchteten Menschen umgegangen wird.