Zum Vorsitz im Kreissozialausschuss

Nachdem die Ostsee-Zeitung heute über unsere Kritik am Vorsitz im Sozialausschuss berichtete (zum Bezahlartikel - Kochhan fordert Schuberts Rücktritt), hier nun unsere Pressemitteilung dazu:

Vorsitz im Kreissozialausschuss sollte neu geregelt werden
Interessenskonflikte in der Person des jetzigen Vorsitzenden sind zu erwarten
 
Bekanntlich wird Bernd Schubert (CDU), bis zur Landtagswahl Abgeordneter für die CDU im Landtag MV, Angestellter des parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern, Patrick Dahlemann. Er arbeitet somit weisungsabhängig und hat die Positionen des parlamentarischen Staatssekretärs und der Landesregierung umzusetzen. Bernd Schubert ist auch Vorsitzende des Sozialausschusses des Kreistages Vorpommern-Greifswald.

"Unabhängig vom Geschmäckle der Besetzung des "Stellvertreters" von Herrn Dahlemann durch einen ehemaligen Landtagsabgeordneten sehen wir unlösbare Interessenskonflikte auf den jetzigen Vorsitzenden des Sozialausschusses zukommen", sagte Gregor Kochhan (AL), Mitglied des Kreistages und des Sozialausschusses. "Die Interessen des Landkreises und der Landesregierung sind oft nicht deckungsgleich. Wie soll Herr Schubert Beratungsergebnisse des Ausschusses und ggf. Beschlüsse des Kreistages als Vorsitzender des Sozialausschusses gegenüber der Landesregierung glaubwürdig vertreten, wenn er gleichzeitig in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Landesregierung steht? Die Auseindersetzungen um das Kreiskrankenhaus Wolgast zeigen exemplarisch, dass unterschiedliche Interessen hier aufeinander treffen können. Der Ausschuss könnte durchaus zu einer anderen Auffassung hinsichtlich der Schließungen einiger Stationen des KKH kommen als die Landesregierung. Hier wäre, in möglichen Verhandlungen und Gesprächen, ein unabhängiger Vorsitzender gefragt und von Nöten. Diese Gewähr besteht bei Herrn Schubert nicht".

"Es sind viele Sachfragen denkbar, in denen es Interessenskonflikte geben kann. In der letzten Sitzung des Sozialausschusses verneinte Herr Schubert solche möglichen Konflikte, die Verwaltung meinte, dies prüfen zu müssen. Dabei ist es kein rechtliches Problem, denn auch wenn keine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat im engeren Sinne nach der Kommunalverfassung MV oder nicht immer ein Mitwirkungsverbot vorliegen sollte, wäre es doch eine Frage der politischen Moral, auf diese möglichen Interessenskonflikte zu reagieren und den Vorsitz im Ausschuss zur Verfügung zu stellen".