Jobcenter: Untauglicher Versuch der Rechtfertigung

Anmerkung zum heutigen OZ-Artikel "Kritik am Verhalten des Jobcenters"

In der gedruckten Version des oben genannten OZ-Artikels ist der Versuch der Rechtfertigung seitens des Jobcenters zur geäußerten Kritik etwas ausführlich geschildert. Es heißt:

"Dem widerspricht Andrea Lehnhoff, Sprecherin des Jobcenters Vorpommern-Greifswald Nord. „Durch die Erstberatung sind den Kunden alle alternativen Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dabei sollen die Beschäftigten in unserem Hause den Kunden keinesfalls den Antrag ausreden. Und somit sind die Erstgespräche kein Instrument, um Haushaltsmittel einzusparen.“ Es sei üblich, Einkommen und Vermögen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen. „Ferner ist eine Unterstützung durch im Haushalt lebende Personen zu prüfen“, so Lehnhoff. Ein wesentliches Ziel des Jobcenters sei es, dass Menschen durch eigenes Einkommen ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und damit ein von Arbeitslosengeld II unabhängiges Leben führen könnten."

Genau das, was das Jobcenter hier anspricht (Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft, alternative Hilfsmöglichkeiten) ist im Antragsverfahren (und zwar nach Antragstellung) zu prüfen. Dazu bedarf es keiner weiteren Stelle oder keines weiteren Verfahrens. Allein das belegt, dass die Erst- und Auswegberatung eben doch die Betroffenen von der Antragstellung abhalten soll.

Dass diese Beratung genau dazu dient, zeigt sich auch daran, dass es einen Vordruck auf Verzicht der Leistungen nach SGB II gibt. Einen Vordruck, der lediglich mit Namen und BG-Nummer versehen werden muss. Es scheint sich nicht, wie das JC nahe legen will, um eine Ausnahme zu handeln.